Die Unterbrechung der Wasserversorgung in einem Mietobjekt stellt einen gravierenden Eingriff in die Lebensumstände der Mieter dar und führt oft zu akuten Notlagen. Insbesondere im Kontext von Renovierungsmaßnahmen, Eigentümerstreitigkeiten oder finanziellen Schwierigkeiten der Vermieterseite kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Ein aktueller Fall aus Moers (Nordrhein-Westfalen) verdeutlicht die Dramatik der Situation: Seit fünf Tagen fließt in einem Mehrfamilienhaus kein Wasser mehr, obwohl alle Mieter ihre Rechnungen pünktlich bezahlt haben. Die Ursache liegt nicht bei einem Technischen Defekt, sondern in einem Streit zwischen den Eigentümern und der Vermieterin, die angeblich Nebenkosten in Höhe von fast einer halben Million Euro veruntreut hat. Die Eigentümer haben die Versorgung abgedreht, um Druck auf die Vermieterin auszuüben. Die Mieter sind die Leidtragenden.
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und die technischen sowie vertraglichen Aspekte, die bei der Abstellung von Wasser und Heizung eine Rolle spielen. Er richtet sich an Mieter, Hausverwaltungen und alle, die sich für die rechtssichere Durchführung von Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen interessieren.
Der aktuelle Fall: Schikane in Moers
Der Vorfall in Moers zeigt eine missbräuchliche Anwendung von Machtverhältnissen im Mietwesen. Elf Parteien sind betroffen. Sie können weder waschen noch duschen; Trinkwasser muss teuer im Supermarkt beschafft werden. Besonders hart trifft es Mieter mit gesundheitlichen Einschränkungen, wie die 59-jährige Gabriele Schneider, die aufgrund einer chronischen Darmkrankheit auf eine funktionierende Sanitärversorgung angewiesen ist.
Die Ermittlungen ergaben, dass nicht der Wasseranbieter, sondern die Eigentümergesellschaft selbst die Hähne zugedreht hat. Hintergrund ist der Vorwurf, die Vermieterin habe sich die Nebenkosten der Mieter jahrelang selbst eingesteckt. Stett rechtliche Wege zu gehen, wählten die Eigentümer einen Weg, der die Mieter als Geiseln nimmt. Rechtsanwalt Arndt Kempgens bewertet diese Aktion als rechtswidrig. Er empfiehlt den Mietern, die Unbenutzbarkeit der Wohnungen zu nutzen und in Hotels umzuziehen, deren Kosten sie anschließend gegenüber der Vermieterin geltend machen können.
Rechtliche Grundlagen der Wasserversorgung
Die Versorgung mit Wasser ist eine grundlegende Pflicht des Vermieters. Sie ist nicht nur vertraglich festgehalten, sondern auch gesetzlich verankert. Das Zurverfügungstellen von Versorgungsmedien wie Wasser, Gas und Heizung gehört zum ordnungsgemäßen Mietgebrauch.
Hauptleistungspflicht des Vermieters
Das Abstellen von Wasser stellt einen massiven Verstoß gegen die Hauptleistungspflichten des Vermieters dar. Gemäß der Rechtsprechung führt die Unterbrechung der Versorgung zu einer Unbenutzbarkeit der Wohnung. Dies kann einer fristlosen Kündigung durch den Mieter gleichkommen. Zwar steht dem Vermieter grundsätzlich ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn Miete oder Nebenkosten nicht bezahlt werden. Dieses Recht hat jedoch Grenzen.
Die Gerichte sehen dies strikt: „Der Vermieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, die Versorgung seines Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, selbst wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten im Verzug ist“ (LG Göttingen, 5 T 282/02). Das Interesse des Mieters an einer ungestörten Versorgung überwiegt, selbst wenn Mietschulden bestehen. Bei geringen Mietschulden oder nur geringen Zeitverzögerungen bei der Zahlung muss das Zurückbehaltungsrecht des Vermieters sogar vollständig hinter dem Interesse des Mieters zurücktreten.
Besitzstörung und Schadensersatz
Das Abstellen von Wasser kann zudem als Besitzstörung im Sinne der §§ 858, 862 BGB gewertet werden. Betroffene Mieter können und sollten schnellstmöglich eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht beantragen, um die Wiederherstellung der Wasserversorgung zu erwirken. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen, beispielsweise für die Kosten eines Umzugs in ein Hotel oder für verdorbene Lebensmittel.
Ausnahmen: Wann ist eine Abstellung rechtens?
Es gibt Situationen, in denen eine Unterbrechung der Wasserversorgung technisch notwendig ist. Dies ist jedoch streng an Bedingungen geknüpft.
Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen
Ein Abstellen ist nur in Ausnahmefällen zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder Erneuerungen zulässig. Gemäß § 555a Abs. 2 BGB sind solche Maßnahmen dem Mieter „rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.“
Plant eine Hausverwaltung Renovierungsarbeiten, die eine Unterbrechung erfordern, muss der Mieter im Voraus informiert werden. Eine Ankündigung ist bei planbaren Arbeiten zwingend. Nur bei Notfällen (z. B. geplatztes Rohr) darf sofort reagiert werden. In diesem Fall ist eine sofortige Schadensbegrenzung durch Tauchpumpen und professionelle Trocknung erforderlich, um die Bausubstanz zu schützen.
Verhältnismäßigkeit beim Zahlungsverzug
Auch das Versorgungsunternehmen (nicht der Vermieter) darf die Lieferung einstellen, wenn Rechnungen unbezahlt bleiben. Dies regelt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Doch auch hier gelten strenge Regeln: 1. Ankündigung: Die Abstellung muss angedroht werden. 2. Wartefrist: Erst zwei Wochen nach dieser Androhung darf das Wasser abgestellt werden. 3. Verhältnismäßigkeit: Bei nur geringfügigen Zahlungsrückständen ist die Abstellung unverhältnismäßig. 4. Härtefallklausel: Ist die Einstellung der Versorgung unverhältnismäßig schwerwiegend und hat der Kunde Aussicht auf Zahlung, darf nicht abgestellt werden (§ 33 AVBWasserV).
Handlungsoptionen für betroffene Mieter
Steht man plötzlich ohne Wasser da, ist schnelles Handeln gefragt. Betroffene sollten dabei systematisch vorgehen.
1. Ursachenabklärung
Zunächst muss geklärt werden, wer die Versorgung abgestellt hat. Ist es der Versorger (wegen unbezahlter Rechnungen) oder der Vermieter (im Rahmen eines Streits)? Ein Anruf beim Wasseranbieter gibt Aufschluss. Handelt es sich um eine eigenmächtige Absperrung durch den Vermieter, wie im Fall in Moers, ist dies rechtswidrig.
2. Dokumentation und Beweissicherung
Alle Zustände und Kommunikationen sollten dokumentiert werden. Die Unbenutzbarkeit der Wohnung (kein Wasser zum Waschen, Duschen, Kochen) und eventuelle gesundheitliche Folgen (z. B. durch ausbleibende Medikamenteneinnahme wegen fehlendem Wasser) sind festzuhalten. Dies dient später als Beweismittel für Schadensersatzforderungen.
3. Rechtliche Schritte (Einstweilige Verfügung)
Da die Unbenutzbarkeit der Wohnung eine existenzielle Beeinträchtigung darstellt, ist der Weg über das Zivilgericht der effektivste. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht kann die sofortige Wiederherstellung der Versorgung erzwingen. Dies ist oft notwendig, da Vermieter sich über Mahnungen hinwegsetzen können.
4. Mietminderung und Schadensersatz
Gemäß § 536 BGB besteht bei Mietmängeln das Recht zur Mietminderung. Fehlt Wasser komplett, ist eine Mietminderung von 100 % möglich, da die Wohnung nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden kann. Zusätzlich können Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies umfasst: * Kosten für Hotelübernachtungen. * Kosten für den Transport von Wasserkanistern. * Ersatz für verdorbene Lebensmittel. * Ersatz für Mehraufwendungen (z. B. Nutzung von Waschsalons).
5. Anzeige bei der Polizei
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn die Gesundheit gefährdet ist (wie bei der chronisch kranken Mieterin in Moers), kann auch eine Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung in Betracht kommen, da die Existenzgrundlage zerstört wird.
Technische Aspekte und Renovierungspraxis
Aus Sicht der Bau- und Renovierungspraxis ist die Planung von Leitungsarbeiten essenziell. Um Konflikte und Schäden zu vermeiden, sollten Eigentümer und Handwerker bestimmte Standards einhalten.
Umgang mit Wasserschäden
Wenn Wasser abgestellt werden muss, weil ein Rohr geplatzt ist, beginnt der Kampf gegen die Zeit. Wie in den Quellen beschrieben, bahnt sich Wasser ungefragt seinen Weg und unterspült Böden und Wände. Hier ist professionelles Handeln gefragt: * Sofortige Sicherung: Stromkreise sichern, Möbel bergen. * Wasserentfernung: Der Einsatz von hochwertigen Tauchpumpen ist unerlässlich. Diese müssen leistungsfähig sein, um stehende Wassermassen zügig abzutransportieren. Eine hohe Literleistung und ein robuster Schlauch sind hier technische Schlüsselkriterien. * Trocknung: Nach der Wasserentfernung muss die Bausubstanz getrocknet werden, um Schimmelbildung zu verhindern.
Planung von Instandhaltungen
Um die Notwendigkeit einer Wasserabstellung zu vermeiden, sollten Hausverwaltungen Wartungsarbeiten vorausschauend planen. Wenn Leitungen erneuert werden müssen, ist eine frühzeitige Ankündigung (mindestens 2 Wochen vorher) an die Mieter gesetzlich vorgeschrieben (§ 555a BGB). Dies ermöglicht es den Mietern, sich vorzubereiten (z. B. durch Nutzung von Freunden oder Arbeitgebern zum Duschen) und den Ärger über die Umstände zu minimieren.
Prävention von Eigentümerstreitigkeiten
Der Fall in Moers zeigt, dass Renovierungs- und Verwaltungsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden dürfen. Eigentümergemeinschaften sollten klare Verträge mit Hausverwaltungen und Vermietern schließen, um Missmanagement zu verhindern. Eine getrennte Verwaltung der Nebenkosten, bei der direkt vom Mieter auf ein Treuhandkonto gezahlt wird, könnte solche Veruntreuungen verhindern.
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen
Für Mieter, die sich in einer ähnlichen Situation wie die Bewohner in Moers befinden, gilt folgendes Vorgehen:
- Ruhe bewahren und Ursache klären: Wer hat abgedreht? (Versorger vs. Vermieter).
- Rechtliche Beratung suchen: Ein Anwalt für Mietrecht kann die schnellsten Wege aufzeigen.
- Einstweilige Verfügung prüfen: Dies ist der effektivste Weg zur schnellen Wiederherstellung der Versorgung.
- Ausweichquartier organisieren: Wenn die Wohnung unbenutzbar ist, Umzug in ein Hotel organisieren und Kosten dokumentieren.
- Mietminderung erklären: Die Miete wird solange nicht bezahlt, bis Wasser fließt.
- Schadensersatz geltend machen: Alle entstandenen Kosten nachträglich einfordern.
Für Vermieter und Hausverwaltungen lautet die Devise: Rechtssicherheit und Transparenz. Eine Wasserabstellung ist nur im Notfall und bei Nichtbezahlung durch den Versorger (nach Fristen und Androhung) zulässig. Eigenmächtiges Abstellen ist ein Vertragsbruch mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Fazit
Die Abstellung von Wasser und Gas durch den Vermieter ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig und stellt einen schweren Verstoß gegen die Rechte der Mieter dar. Der Vorfall in Moers ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Eigentümerstreitigkeiten und finanzielle Unregelmäßigkeiten zu einer existenzbedrohenden Situation für unbeteiligte Mieter führen können.
Für Mieter ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und nicht untätig zu bleiben. Der Gang zum Anwalt und die Beantragung einer einstweiligen Verfügung sind keine Optionen, sondern Notwendigkeiten, um den Rechtsstaat durchzusetzen. Für die Bau- und Renovierungsbranche bleibt die Erkenntnis, dass technische Notwendigkeiten (wie Reparaturen) zwar eine Unterbrechung rechtfertigen können, diese jedoch immer angekündigt und professionell begleitet werden müssen. Die Versorgung mit Wasser ist keine Verhandlungsmasse, sondern eine grundlegende Dienstleistung, die im modernen Bauwesen reibungslos funktionieren muss.
Quellen
- RTL.de: Werden Mieter schikaniert? Seit fünf Tagen sind Wasser und Gas abgedreht
- Lawinfo.de: Wasser abgestellt – Ist das überhaupt erlaubt?
- Deutschesmietrecht.de: Unverschuldeter Wasserschaden – Das sollten Mieter und Vermieter wissen
- Frag-einen-anwalt.de: Darf der Vermieter Wasser abstellen? Was soll ich jetzt tun?
- Rechtsanwalt.immobilien: Mieter / Rechte des Vermieters
- Mieterverein-test.de: Darf einem Haushalt das Wasser abgestellt werden?