Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und zunehmender Umweltanforderungen stetig an Bedeutung. Ein zentraler Begriff in diesem Kontext ist der Standard des „KfW-Effizienzhauses 115“. Obwohl dieser Begriff im aktuellen Förderkatalog der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht mehr als eigenständige Kategorie existiert, beschreibt er einen Zustand, der für viele Hausbesitzer bei der Sanierung alter Gebäude relevant ist. Er markiert einen energetischen Standard, der durch staatliche Förderungen attraktiv unterstützt wird und dessen Umsetzung spezifische technische Anforderungen an die Gebäudehülle, die Heizungstechnik und die Planung stellt.
Dieser Artikel beleuchtet detailliert, was unter einem KfW-Effizienzhaus 115 zu verstehen ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen in Frage kommen und wie die finanzielle Förderung durch die KfW aussieht. Zielgruppe sind Eigentümer, die sich über den Sanierungsweg zum Standard eines Effizienzhauses informieren möchten.
Begriffsbestimmung und energetischer Kontext
Die Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus 115“ ist historisch gewachsen. Sie bezeichnete ursprünglich einen Standard, bei dem ein Gebäude nach einer energetischen Sanierung einen maximal 15 Prozent höheren Transmissionswärmeverlust aufwies als ein Neubau, der die Vorgaben des KfW-Effizienzhauses 100 erfüllt. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Gebäude, das energetisch so saniert wurde, dass es zwar noch nicht den strengen Standard eines sehr gut gedämmten Neubaus erreicht, sich diesem aber auf 115 Prozent annähert.
In der aktuellen Diskussion wird der Begriff oft synonym für einen Sanierungsstandard verwendet, der staatlich gefördert wird. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die KfW-Effizienzhaus-Klassen heute bis zur Stufe 85 reichen. Die alten Bezeichnungen wie 100 oder 115 dienen primär als Referenzwerte. Die Förderung für Sanierungen, die diesem Standard entsprechen, wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgebildet. Dabei wird unterschieden zwischen Standard und Erneuerbare-Energien-Klassen (EE-Klassen). Ziel ist es, den Energiebedarf eines Gebäudes signifikant zu senken.
Die allgemeinen Vorteile der Sanierungsmaßnahmen
Die Entscheidung, ein Gebäude auf den Standard eines Effizienzhauses zu sanieren, bringt mehrere Vorteile mit sich, die über die reine Wärmedämmung hinausgehen.
Staatliche Förderung
Ein wesentlicher Treiber ist die staatliche Unterstützung. Der Staat fördert Sanierungsmaßnahmen, um den Gebäudebestand energieeffizienter zu gestalten. Hausbesitzer profitieren von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Die Förderung macht es wirtschaftlich attraktiv, in energetische Verbesserungen zu investieren, da die Kosten durch die Förderquote teilweise erheblich reduziert werden.
Energieeinsparung und Amortisation
Neben der Förderung ist die Einsparung von Heizkosten ein entscheidender Faktor. Durch eine verbesserte Gebäudehülle und effiziente Heiztechnik sinkt der Energiebedarf drastisch. Die Kombination aus staatlicher Förderung und geringeren laufenden Betriebskosten führt dazu, dass sich die Investition in die Sanierung über einen gewissen Zeitraum amortisiert. Langfristig senkt dies die monatlichen Belastungen für die Haushaltsenergie.
Technische Anforderungen an das Effizienzhaus 115
Um den Standard eines KfW-Effizienzhauses 115 zu erreichen, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Diese beziehen sich auf den Energiebedarf, die Gebäudehülle und die Haustechnik.
Energiebedarf und Primärenergie
Der Energiebedarf des Effizienzhauses 115 muss im Vergleich zu einem Referenzgebäude niedrig sein. Konkret beziehen sich die Anforderungen auf den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf. Das Gebäude muss einen maximal 15 Prozent höheren Transmissionswärmeverlust als das Referenzgebäude aufweisen. Der Primärenergiebedarf, der den gesamten Energieaufwand für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Haushaltsstrom umfasst, darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Die Nutzung Erneuerbarer Energien, wie Solarthermie oder Photovoltaik, kann dabei helfen, diese Grenzwerte zu unterschreiten und den Standard zu erreichen.
Gebäudehülle und Wärmebrücken
Eine hohe Qualität der Gebäudehülle ist essenziell. Dies umfasst die Dämmung von Wänden, Decken und Böden sowie den Austausch oder die Nachrüstung von Fenstern. Besondere Aufmerksamkeit muss der Vermeidung von Wärmebrücken gelten. Wärmebrücken sind Punkte oder Linien in der Gebäudehülle, durch die Wärme vermehrt entweicht. Eine sorgfältige Planung und Ausführung der Dämmmaßnahmen ist notwendig, um diese Kältebrücken zu minimieren.
Luftdichtheit
Ein weiteres Kernkriterium ist die Luftdichtheit des Gebäudes. Durch eine luftdichte Hülle wird der unkontrollierte Luftaustausch minimiert. Dies verhindert Wärmeverluste, die durch Zugluft entstehen, und verbessert das Raumklima. Die Luftdichtheit wird in der Regel durch einen Blower-Door-Test überprüft, der die Undichtigkeiten der Gebäudehülle misst.
Heizungstechnik und Anlagentechnik
Die Anforderungen an die Heizung sind streng. Für den KfW-Effizienzhaus 115 Standard muss die neue Heizung mindestens mit Brennwerttechnik arbeiten. Ist bereits eine Niedertemperaturheizung vorhanden, muss ein Energieberater diese bei der energetischen Bewertung berücksichtigen. Kaminöfen ohne Wassertasche werden nicht berücksichtigt, können aber die zentrale Heizungsanlage als Einzelöfen zu maximal 10 Prozent unterstützen. Zudem ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung Pflicht, um eine effiziente Wärmeverteilung im Gebäude zu gewährleisten. Auch die Berücksichtigung von Strom aus Photovoltaikanlagen ist möglich.
Referenzgebäude-Methodik
Die Berechnung der Effizienz basiert auf einem sogenannten EnEV-Referenzgebäude. Dabei handelt es sich um ein theoretisches Gebäude, das dem Sanierungsobjekt in Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung gleicht. Für Anlagentechnik, Gebäudedichtheit und Nutzungsbedingungen gelten jedoch einheitlich festgelegte Referenzwerte, die in die Berechnung einfließen.
Welche Maßnahmen können für die energetische Sanierung durchgeführt werden?
Der Umfang der Sanierung hängt maßgeblich vom energetischen Zustand des vorhandenen Gebäudes ab. Ein Energieberater beurteilt den Zustand und legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um den gewünschten Standard zu erreichen. Die KfW nennt beispielhafte Sanierungsmaßnahmen, die oft in Kombination zum Erfolg führen.
Dämmung von Gebäudehülle
Sind Wände und Decken bisher ungedämmt, ist eine nachträgliche Wärmedämmung oft unerlässlich. * Außendämmung: Bei vielen Gebäudetypen, insbesondere bei ungedämmten Massivbauten, ist die Dämmung der Außenfassade (Wärmedämmverbundsystem) effektiv. * Dachdämmung: Das Dach stellt eine große Fläche dar, über die Wärme entweichen kann. Eine Dämmung des Dachstuhls oder der obersten Geschossdecke ist in der Regel erforderlich. * Kellerdeckendämmung: Auch die Dämmung der Kellerdecke gegen unbeheizte Kellerbereiche kann notwendig sein, um den Wärmeverlust nach unten zu reduzieren.
Fenstertausch
Fenster sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Der Austausch alter Fenster gegen moderne Isolierglasfenster (mindestens Wärmeschutzglas) gehört zu den Standardmaßnahmen. Auch hier muss auf die Dämmung des Fensterrahmens und eine fachgerechte Einbauweise geachtet werden, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Heizungstausch
Der Austausch der alten Heizungsanlage ist oft zentral. Neben dem Einbau einer Brennwerttherme oder eines Wärmepumpensystems gehört dazu auch der hydraulische Abgleich. Dieser sorgt dafür, dass die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt wird und die Pumpe nur die notwendige Leistung erbringt, was Energie spart.
Ergänzende Maßnahmen
Zur Unterstützung der Heizung können solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert werden. Auch eine Lüftungsanlage kann Teil des Konzepts sein, um den Energieverlust durch Lüften zu minimieren, während das Raumklima verbessert wird.
Die Förderung durch die KfW
Wer sich entschließt, sein Gebäude auf den Standard KfW-Effizienzhaus 115 (oder die aktuell geförderten Stufen) zu sanieren, profitiert von hohen Fördermitteln. Es wird zwischen verschiedenen Förderinstrumenten unterschieden.
Zuschüsse und Darlehen
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von: 1. Einmaligen Zuschüssen: Diese werden nach Abschluss der Sanierung und Vorlage der Bestätigung durch einen Energieberater ausgezahlt. 2. Zinsgünstigen Darlehen: Diese werden vor dem Baubeginn bereitgestellt. Besonders attraktiv ist hier der Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss wird nach Fertigstellung des Sanierungsvorhabens von der Darlehenssumme abgezogen. Das bedeutet für den Kreditnehmer: Er muss weniger zurückzahlen als ursprünglich aufgenommen wurde.
Beantragung und Voraussetzungen
Wichtig ist der Zeitpunkt der Beantragung. Sowohl Zuschüsse als auch Darlehen müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. * Zuschuss: Die Beantragung erfolgt in der Regel einfach online. * Darlehen: Anträge für Darlehen werden über die Hausbank gestellt, die die Unterlagen prüft und an die KfW weiterleitet.
Eine zentrale Voraussetzung für jede Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters. Dieser muss die Einhaltung der Anforderungen vorab bestätigen und nach Abschluss der Maßnahmen die Erfüllung des Effizienzhaus-Standards bescheinigen. Erst mit dieser Bestätigung erfolgt die Auszahlung der Mittel.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag sind verschiedene Dokumente notwendig. Dazu gehören in der Regel: * Angaben zum Gebäude (Baujahr, Wohnfläche,etc.) * Nachweise über die geplanten oder durchgeführten Maßnahmen * Bestätigung des Energieberaters * Angebote der Fachbetriebe
Planung und Umsetzung: Die Rolle des Experten
Die Sanierung zu einem Effizienzhaus ist ein komplexes Vorhaben, das weit über den Austausch einer Heizung hinausgeht. Die Einhaltung der spezifischen Grenzwerte für Primärenergie und Transmissionswärmeverlust erfordert präzise Planung.
Ein Energieberater (oft auch Energieeffizienz-Experte genannt) spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Er beurteilt den Ist-Zustand des Gebäudes und erstellt ein Sanierungskonzept. Er zeigt auf, welche Maßnahmen kombiniert werden müssen, um den gewünschten Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Zudem ist er der verlängerte Arm der KfW bei der Überprüfung der Anforderungen. Ohne seine Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich.
Architekten und Fachbetriebe arbeiten bei der Umsetzung eng mit dem Energieberater zusammen. Eine sorgfältige Ausführung ist entscheidend, da Fehler bei der Dämmung oder der Installation der Heizung die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes beeinträchtigen können.
Fazit
Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 (bzw. zur aktuellen, vergleichbaren Effizienzhausstufe) stellt einen effektiven Weg dar, um den Energieverbrauch eines Bestandsgebäudes drastisch zu senken. Sie verbindet ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichem Vorteil durch sinkende Energiekosten und hohe staatliche Förderungen.
Der Erfolg der Sanierung hängt von der Erfüllung strenger technischer Kriterien ab, insbesondere in Bezug auf die Gebäudehülle, die Vermeidung von Wärmebrücken, die Luftdichtheit und die Effizienz der Heizungsanlage. Diese Vorgaben sind detailliert in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und den Richtlinien der KfW geregelt.
Für Hausbesitzer bedeutet dies: Eine gründliche Bestandsaufnahme durch einen qualifizierten Energieberater ist der erste und wichtigste Schritt. Auf Basis dieser Analyse kann ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, der die Sanierung in die richtige Richtung lenkt. Die Beantragung der Fördermittel muss zwingend vor Baubeginn erfolgen, um den finanziellen Zuschuss oder den Tilgungszuschuss beim Darlehen zu sichern. Durch die fachgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen entsteht nicht nur ein energieeffizientes Zuhause, sondern auch eine werterhaltende und zukunftssichere Immobilie.