KfW-Effizienzhaus 55 im Altbau: Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit einer energetischen Komplettsanierung

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus 55 stellt eine der effektivsten Maßnahmen dar, um den Energiebedarf drastisch zu senken und langfristig Betriebskosten zu sparen. Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) rückt dieses Sanierungsziel in den Fokus vieler Eigentümer. Der Standard definiert sich über einen maximalen Primärenergiebedarf von 55 Prozent und Transmissionswärmeverluste von höchstens 70 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude. Dieser Artikel beleuchtet exklusiv auf Basis der vorliegenden Datenquellen die anfallenden Kosten, die verschiedenen Förderstufen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Vorhabens.

Der energetische Standard und seine Voraussetzungen

Ein KfW-Effizienzhaus 55 zu werden, erfordert eine umfassende Optimierung der Gebäudehülle und der Heiztechnik. Die Daten belegen, dass ein solcher Standard durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen erreicht wird. Dazu gehören laut den Quellen Verbesserungen an der Gebäudehülle, am Dach sowie der Einbau moderner Heiztechnologie.

Die Effektivität einer solchen Sanierung zeigt sich in konkreten Zahlen. In einem dokumentierten Beispiel einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) wurde der Primärenergiebedarf von 204 kWh/qm jährlich auf 13 kWh/qm jährlich gesenkt. Dies entspricht einer Einsparung von 94 Prozent. Parallel dazu reduzierte sich der CO2-Ausstoß von 15,16 Tonnen auf 1,4 Tonnen pro Jahr (Einsparung 90 %) und die Brennstoffkosten von 4.108 € auf 491 € pro Jahr (Einsparung 88 %).

Kostenanalyse: Investition in die Zukunft

Die Finanzplanung einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 muss zwei Kostenblöcke unterscheiden: die ohnehin anfallenden Renovierungskosten und die spezifischen energetischen Mehrkosten. Die Quellen geben hierzu detaillierte Aufschlüsselungen.

Energiebedingte Mehrkosten

Für den Standard KfW 55 müssen Eigentümer im flächengewichteten Mittel mit energiebedingten Mehrkosten von 471 bis 554 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Zum Vergleich: Beim Standard KfW 70 liegen diese bei 396 bis 475 Euro/qm und beim KfW 85 bei 367 bis 444 Euro/qm. Addiert man die "ohnehin erforderlichen Kosten", ergeben sich Gesamtkosten von rund 754 bis 870 Euro/qm für den KfW 70-Standard. Für ein 150 qm großes Einfamilienhaus aus der Zeit vor 1979, das auf KfW 70 saniert wird, bedeuten diese Zahlen einen Gesamtaufwand von ca. 113.000 bis 130.000 Euro. Für den höherwertigen KfW 55-Standard sind die Kosten entsprechend höher.

Eine konkrete Beispielrechnung aus dem Jahr 2016 für ein Einfamilienhaus mit 235 m² Nutzfläche und beheiztem Keller beziffert die Gesamtkosten für ein KfW-Effizienzhaus 55 auf 123.400 Euro. Im Vergleich zu den reinen Neubaunosten von 110.700 Euro entstehen hier Mehrkosten in Höhe von 12.700 Euro.

Aufschlüsselung der Baukosten

Die Differenzierung der Kosten nach Bauteilen verdeutlicht, wo die Investitionen fließen:

  • Dachkonstruktion: Während ein Schrägdach im Neubauniveau 13.000 Euro kostet, steigen die Kosten für das Effizienzhaus 55 auf 16.200 Euro (+3.200 Euro). Die Kehlbalkendecke erhöht sich von 6.900 Euro auf 8.600 Euro (+1.700 Euro).
  • Gebäudehülle: Die Außenwand verursacht Kosten von 24.300 Euro statt 23.200 Euro (+1.100 Euro). Die Fassadenfenster kosten 9.000 Euro statt 8.200 Euro (+800 Euro).
  • Keller: Die Keller-Außenwand kostet 14.000 Euro (plus 300 Euro), der Kellerboden an Erdreich 14.100 Euro (plus 500 Euro).
  • Wärmedämmung: Die Gesamtkosten für die Wärmedämmung belaufen sich auf 88.800 Euro gegenüber 79.600 Euro im Standard (+9.200 Euro).
  • Wärmebrücken: Ein spezifischer Punkt im Effizienzhaus 55 ist die Planung und Ausführung gegen Wärmebrücken, was im Vergleich zum Standard (0 Euro) 1.600 Euro Mehrkosten verursacht.
  • Heiz- und Haustechnik: Die Kosten für die Heiz- und Haustechnik bleiben in diesem Beispiel mit 31.100 Euro identisch, da hier bereits eine Gas-Brennwertanlage, Solarthermie für Trinkwassererwärmung und eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) im Neubauniveau angesetzt sind.
  • Fachplanung: Energetische Fachplanung ist für den Effizienzhaus-Standard obligatorisch und kostet 3.500 Euro (im Standard entfällt dieser Posten).

Förderung durch die KfW: Zuschüsse und Tilgungszuschüsse

Die staatliche Förderung ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Sanierung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterscheidet bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 zwischen der Standardförderung und der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Zudem gibt es spezielle Boni für die serielle Sanierung oder für Gebäude, die besonders schlecht abschneiden (Worst Performing Building, WPB).

Die drei Förderstufen für Effizienzhaus 55

Laut den Quellen gibt es drei verschiedene Förderstufen:

  1. Das Effizienzhaus 55 (Standard):

    • Voraussetzung: Das Gebäude weist nach der Sanierung maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs und höchstens 70 Prozent der Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes auf.
    • Förderung: Ein Kreditrahmen von 120.000 Euro je Wohneinheit.
    • Tilgungszuschuss: 15 Prozent. Das bedeutet, dass von einem Darlehen über 120.000 Euro nur 102.000 Euro getilgt werden müssen.
  2. Das Effizienzhaus 55 der Erneuerbare-Energien-Klasse (Effizienzhaus 55 ee):

    • Voraussetzung: Zusätzlich zur oben genannten Dämmung muss die Heizung durch ein System ersetzt werden, das zu mindestens 65 Prozent aus regenerativen Energien besteht.
    • Förderung: Ein Kreditrahmen von 150.000 Euro je Wohneinheit.
    • Tilgungszuschuss: 20 Prozent.
  3. Das Effizienzhaus 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH):

    • Neben der EE-Klasse können zusätzliche Kriterien der Nachhaltigkeit (z. B. bauphysikalische Dauerhaftigkeit, Ressourceneffizienz, Einsatz recyclter Baustoffe) erfüllt werden.
    • Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Förderquote. In der Tabelle der BEG-Förderung ist für den Altbau ein Zuschuss von 15 % (Basis) plus 5 % (NH-Klasse) ausgewiesen.

Weitere spezifische Bonus-Regelungen

Die Quellen nennen weitere Optionen zur Erhöhung der Förderung:

  • Serielle Sanierung (SerSan-Bonus): Hier kommen vorgefertigte Bauelemente zum Einsatz. Dieser Bonus ist mit der EE- und NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus kombinierbar. Der WPB-Bonus ist jedoch auf maximal 20 % begrenzt.
  • iSFP-Bonus: Ein Bonus von 5 % wird gewährt, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt wird.
  • Worst Performing Building (WPB): Für Gebäude, die energetisch besonders schlecht abschneiden, gibt es einen Bonus von 10 %.

Alternative zum Kredit: Der direkte Zuschuss

Neben Krediten mit Tilgungszuschuss bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch direkte Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderquote für ein Effizienzhaus 55 (Altbau) beträgt hierbei 15 Prozent. Durch die genannten Bonus-Systeme (EE, NH, iSFP, WPB) kann diese Quote weiter gesteigert werden. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Verfahren zur Beantragung und Umsetzung

Die Antragstellung und die spätere Nachweisführung sind strikt an Verfahrensvorschriften gebunden.

  1. Beratung und Planung: Vor Beginn der Sanierung muss ein Energieberater beauftragt werden. Dieser prüft das Vorhaben und erstellt die notwendige Bestätigung für den Fördergeber.
  2. Antragstellung: Liegt ein Angebot vor, kann der Antrag über das KfW-Zuschussportal (für Zuschüsse) oder über die Hausbank (für Darlehen aus dem Programm 261) gestellt werden.
  3. Durchführung: Nach Bewilligung können Verträge geschlossen und die Arbeiten begonnen werden.
  4. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Energieberater die Durchführung und erstellt einen weiteren Nachweis. Dieser wird über das KfW-Zuschussportal oder die Hausbank an die KfW übermittelt. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses oder die Gutschrift des Tilgungszuschusses.

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Ein entscheidendes Argument für eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 ist die Wirtschaftlichkeit. Die Quellen geben hierzu differenzierte Auskünfte, die stark von der Inanspruchnahme der Förderung abhängen.

Energiekostenersparnis

Ein Effizienzhaus 55 spart gegenüber einem unbehandelten Referenzhaus (KfW 100) laut einer Beispielrechnung der KfW rund 45 Prozent Energie. Für ein Einfamilienhaus mit 235 m² Nutzfläche ergibt sich eine Energiekostenersparnis von rund 300 Euro pro Jahr (Stand 2016, ohne Berücksichtigung von Energiepreissteigerungen).

Amortisationsdauer

Die Amortisationsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem die eingesparten Energiekosten die investierten Mehrkosten decken.

  • Mit Förderung: Wenn die KfW-Förderung (Tilgungszuschuss + Zinsvorteil) in Anspruch genommen wird, beträgt die statische Amortisationsdauer nur 10 Jahre. Die Mehrinvestition von 12.700 Euro amortisiert sich somit vergleichsweise schnell.
  • Ohne Förderung: Wird keine Förderung in Anspruch genommen, lohnt sich die Investition in diese Dämm- und Technikstufe kaum. Die Amortisationsdauer beträgt hier 42 Jahre.

Einordnung der Kosten

Die Deutsche Bank errechnete im Mai 2023, dass die Kosten für die Komplettsanierung eines Wohnhauses der Energieeffizienzklasse G auf den Standard A (höchste Effizienzklasse) 110.000 Euro übersteigen. Für den KfW 55-Standard, der weniger ambitioniert ist als die Klasse A, liegen die Kosten laut den vorliegenden Daten meist darunter, summieren sich aber durch die energetischen Mehrkosten und die Fachplanung dennoch signifikant.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sanierung zum Effizienzhaus 55 immer nur einmal pro Gebäude gefördert wird. Hat der Vorbesitzer die Sanierung bereits gefördert bekommen, kann der neue Käufer keine neuen Mittel mehr beantragen. Dies ist bei der Kaufpreiskalkulation von sanierten Effizienzhäusern zu berücksichtigen.

Fazit

Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist eine technisch anspruchsvolle, aber hochwirksame Maßnahme zur energetischen Aufwertung von Bestandsgebäuden. Die Daten belegen deutlich die enormen Einsparpotenziale bei Primärenergiebedarf (bis zu 94 %), CO2-Ausstoß und Brennstoffkosten. Die Investitionskosten für die energetischen Mehrleistungen belaufen sich auf mehrere tausend Euro, die jedoch durch die umfangreichen Förderprogramme der KfW und des BAFA attraktiv bezuschusst werden.

Ohne die staatliche Förderung ist die Amortisationsdauer mit über 40 Jahren sehr lang, sodass sich die Investition wirtschaftlich kaum rechnet. Mit Förderung hingegen reduziert sich die Amortisationszeit auf ca. 10 Jahre, was die Sanierung zu einem finanziell tragbaren Projekt macht. Die Entscheidung für den Standard 55 EE oder NH lohnt sich dabei besonders, da hier die Förderquote steigt und der Einsatz erneuerbarer Energien zukunftsweisend ist. Eine professionelle Begleitung durch Energieberater ist für die Planung, Antragstellung und Nachweisführung unerlässlich.

Quellen

  1. Planeco Building - Sanierung Effizienzhaus 55
  2. Bauen & Energie - Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE
  3. Effizienzhaus Online - Sanierung zum Effizienzhaus 55
  4. Schwäbisch Hall - KfW 55
  5. Wohnglück - Kosten Nutzen energetische Sanierung
  6. Energie Experten - Effizienzhaus 55

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