Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Häuser gewinnt angesichts der nationalen Klimaziele stetig an Bedeutung. Um Eigentümer, Investoren und Bauherren bei diesen Vorhaben zu unterstützen, hat der Bund im Jahr 2021 die Förderlandschaft grundlegend reformiert. Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ein neues, zentrales Fördermodell eingeführt, das die bisherige Vielzahl an Einzelprogrammen ablöst und die energetische Gebäudesanierung transparenter und attraktiver gestalten soll.
Dieser Artikel beleuchtet die Details der neuen Förderung, die auf den Quellen basieren, und gibt einen Überblick über die relevanten Änderungen, die ab 2021 für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen gelten.
Die neue Struktur: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Einführung der BEG stellt eine Zäsur in der deutschen Förderpolitik dar. Ziel der Reform ist es, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals unter einem Dach zusammenzufassen. Historisch gewachsene Strukturen und eine Vielzahl unterschiedlicher Programme, wie beispielsweise bekannte Programme der KfW, werden durch diese neue Struktur ersetzt.
Die BEG besteht aus mehreren Teilprogrammen und zielt darauf ab, den Antragsprozess zu vereinfachen und die Wirkung der Fördergelder zu erhöhen. Ein Kernanliegen ist die Transparenz für Antragsteller. Ab dem 1. Juli 2021 standen umfassende Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt war die Neuaufstellung der energetischen Gebäudeförderung abgeschlossen.
Die BEG integriert nach Angaben des Informationsprogramms Zukunft Altbau zehn KfW- und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-) Förderprogramme ganz oder teilweise. Für Antragsteller bedeutet dies eine Wahlmöglichkeit: Bei allen förderfähigen Vorhaben kann nun zwischen einer Kredit- und einer Zuschussförderung gewählt werden. Diese Option besteht nicht nur für Privatpersonen, sondern erstmals auch für Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Akteure.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil der BEG ist die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen. Diese wurde bereits zum Jahresbeginn 2021 über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschussförderung gestartet. Das Programm zielt auf Maßnahmen ab, die eine unmittelbare Verbesserung der Energieeffizienz bewirken, jedoch nicht zwingend den Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören laut den vorliegenden Informationen beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Für diese Maßnahmen stehen attraktive Fördersätze zur Verfügung. Die Nachfrage war zu Beginn des Jahres bereits sehr hoch; allein im ersten Halbjahr 2021 wurden laut Quelle [3] über 150.000 Förderanträge gestellt.
Bis zum 1. Juli 2021 galten für die Förderung von Einzelmaßnahmen noch die alten Regeln der Förderbank KfW. Ab diesem Stichtag wurde die Förderung im Rahmen der BEG durch eine neue Kreditvariante ergänzt, sodass Antragsteller nun auch für Einzelmaßnahmen zwischen Kredit und Zuschuss wählen können.
Gesamtsanierung und Effizienzhäuser
Die umfassende Sanierung von Gebäuden zu einem Effizienzhaus ist ein zentraler Hebel für den Klimaschutz. Die BEG sieht hierfür ambitionierte Förderklassen vor, die finanzielle Anreize setzen, über die reinen energetischen Standards hinauszugehen.
Erhöhung der förderfähigen Kosten
Ein wichtiger Punkt für Planer und Eigentümer ist die Anhebung der maximalen förderfähigen Kosten. Für die Sanierung in der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich diese Kosten auf maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 30.000 Euro dar (zuvor maximal 120.000 Euro). Diese Anpassung spiegelt die gestiegenen Kosten für Baustoffe und Handwerkerleistungen wider und soll die Finanzierung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen sicherstellen.
Neue ambitionierte Förderklassen
Um die Sanierungsintensität zu steigern, wurden in der BEG zwei neue Klassen eingeführt: 1. Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): Diese Klasse honoriert die Nutzung erneuerbarer Energien nach der Sanierung. 2. Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse): Diese Klasse setzt Anreize für eine nachhaltige Bauweise, die sowohl die Betriebsphase als auch den Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt.
Die Erreichung dieser Klassen führt zu signifikanten Bonuszahlungen. Wird eine dieser Klassen erreicht, erhöht sich die Förderung um zusätzliche 2,5 % beim Neubau bzw. um 5 % bei der Sanierung.
Darüber hinaus gibt es einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wenn Eigentümer einen solchen geförderten Fahrplan umsetzen, erhalten sie fünf Prozentpunkte mehr Fördergelder. Ein weiterer Bonus von weiteren fünf Prozentpunkten ist vorgesehen, wenn zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung genutzt werden.
Förderung für Nichtwohngebäude
Während viele Förderprogramme sich primär auf Wohngebäude konzentrieren, adressiert die BEG explizit auch Nichtwohngebäude wie Schulen oder Bürogebäude. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um auch im gewerblichen und öffentlichen Sektor den Klimaschutz voranzutreiben.
Laut Quelle [3] sind nun auch für die Sanierung einer Schule oder eines Bürogebäudes zum Effizienzgebäude je nach erreichtem energetischem Niveau (Tilgungs-)Zuschüsse von bis zu 45 % möglich. Im Neubau sind bis zu 20 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich. Diese hohen Fördersätze unterstreichen die Priorität, die der Bund der energetischen Aufwertung von Nichtwohngebäuden beimisst.
Zudem werden im Rahmen der BEG auch Beratungs- und Planungsleistungen für Nichtwohngebäude verbessert gefördert, was die Planungssicherheit für Investoren erhöht.
Qualitätsstandard: Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Um die Qualität der geförderten Gebäude zu gewährleisten und eine einheitliche Bewertung zu ermöglichen, wurde im Juli 2021 das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) eingeführt. Dieses staatliche Gütesiegel wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vergeben.
Das QNG kennzeichnet die Erfüllung von Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Vergabe erfolgt durch unabhängige Stellen in den Niveaus „QNG-PLUS“ oder „QNG-PREMIUM“.
Zum Zeitpunkt der Einführung im Juli 2021 wurde jedoch nur die Siegelvariante für den Neubau von Wohngebäuden angeboten. Für Sanierungen und Nichtwohngebäude war das Siegel zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar, jedoch war geplant, weitere Siegelvarianten bis Ende 2021 nachzureichen. Die exakten Details und Bewertungssysteme, die als Grundlage für das QNG dienen, sollten im Herbst 2021 über eine separate Roadmap veröffentlicht werden.
Finanzielle Zusammenfassung und Antragsvolumen
Die Bedeutung der neuen Förderung zeigt sich in den Volumina, die bereits kurz nach dem Start bewilligt wurden. Das BAFA hat für die BEG im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr als 2,7 Milliarden Euro bewilligt. Auch die KfW hat im ausgelaufenen CO2-Gebäudesanierungsprogramm im ersten Halbjahr 2021 mehr als 3,4 Milliarden Euro zugesagt.
Das Ziel der Förderpolitik ist es, die Einsparziele für Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu erreichen. Gemäß der Novelle des Klimaschutzgesetzes müssen die Emissionen von aktuell ca. 120 Millionen Tonnen auf 67 Millionen Tonnen im Jahr 2030 sinken. Die BEG ist ein zentrales Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Ergänzt wird die Förderung durch die CO2-Bepreisung von Brennstoffen und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Landeseigene Förderprogramme als Ergänzung
Die staatliche Förderung auf Bundesebene wird durch die Bundesländer oft ergänzt. Viele Bundesländer subventionieren über ihre Investitions- und Förderbanken die ohnehin günstigen Konditionen der staatlichen Förderprogramme durch landeseigene Programme.
Laut Quelle [2] erhalten Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Verbesserung der Energieeffizienz Unterstützung. Ebenso im Fokus stehen die Förderung von altersgerechtem Modernisieren, Maßnahmen zum Einbruchschutz und die Stromspeicher-Förderung. Die Förderlandschaft in den Bundesländern hat sich hierbei verändert.
Eine Übersicht der Förderprogramme nach Bundesland, die in den Quellen genannt wird, umfasst unter anderem: * Bayern: Solarstromspeicher Bayern & München, 10.000-Häuser-Programm. * Baden-Württemberg: Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren (L-Bank), Förderung des Sanierungsfahrplans, Programm „Wohnen mit Zukunft“. * Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Spezifische Programme zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen im Bestand (z.B. NRW.BANK.Gebäudesanierung, Thüringer Modernisierungsdarlehen).
Für Bauherren und Eigentümer ist es daher ratsam, neben den Bundesprogrammen die spezifischen Angebote des eigenen Bundeslandes zu prüfen, um die Förderung zu maximieren.
Zeitlicher Ablauf und Übergangsregelungen
Die Einführung der BEG erfolgte in zwei Stufen, um einen reibungslosen Übergang von den alten Programmen zu gewährleisten:
- 1. Januar 2021: Start des neuen Programms. Zunächst änderte sich die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen. Diese wurden über das BAFA als Zuschuss abgewickelt.
- 1. Juli 2021: Zweite Stufe in Kraft. Ab diesem Datum war die neue Förderung für Gesamtsanierungen (Effizienzhäuser) abrufbar. Zudem startete bei der KfW die Kreditvariante für Einzelmaßnahmen und die Förderung von Neubau und Komplettsanierung.
Während des Übergangs bis zum 30. Juni 2021 galten für die Kreditförderung noch die bisherigen Konditionen der KfW. Ab dem 1. Juli 2021 galten dann die neuen Konditionen der BEG. Für Anträge, die im ersten Halbjahr 2021 gestellt wurden, galt also eine Mischung aus alten und neuen Regelungen, je nach Förderart.
Fazit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Bauförderung. Durch die Zusammenlegung zahlreicher Programme unter einem Dach wird die Förderung transparenter und zugänglicher. Die Erhöhung der förderfähigen Kosten auf 150.000 Euro pro Wohneinheit und die Einführung von Bonusmodellen für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit setzen klare Anreize für ambitionierte Sanierungen.
Besonders hervorzuheben ist die Einbeziehung von Nichtwohngebäuden und die Möglichkeit der Wahl zwischen Kredit und Zuschuss. Mit den hohen bewilligten Summen von über 2,7 Milliarden Euro (BAFA) und 3,4 Milliarden Euro (KfW) zeigt sich die hohe Nachfrage und die Bedeutung der Förderung für den Klimaschutz. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, sollten Eigentümer neben den Bundesprogrammen auch die landeseigenen Förderungen prüfen. Die BEG stellt somit ein zentrales Instrument dar, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen.