Förderungen für Bau und Sanierung 2023: Was Hauseigentümer wissen müssen

Die Themen Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen prägen das Baugeschehen in Deutschland seit einigen Jahren stark. Besonders im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus sind staatliche Förderungen von zentraler Bedeutung, um die notwendigen Investitionen für energetisch sinnvolle Maßnahmen zu erleichtern. 2023 war ein Jahr der Umgestaltung und Neuausrichtung der Förderrichtlinien, insbesondere im Bereich der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellten neue Förderprogramme vor, die die bisherigen Ansätze überarbeitet und erweitert haben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung von Treibhausgasen im Gebäudesektor zu forcieren. Besonders im Vordergrund standen 2023 Neuerungen bei der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, beim Neubau und bei der Förderung von Eigenleistungen. Ebenso wurden neue Kriterien für die Qualitätszertifizierung von Gebäuden eingeführt. Diese umfassende Neuausrichtung der Förderrichtlinien wurde im Rahmen des Klimaschutzes und des Ausbaus der Energiewende umgesetzt.

Ein zentrales Anliegen war es, die Förderbedingungen für Hauseigentümer zu erleichtern, insbesondere, wenn es um die Modernisierung alter Gebäude oder die Errichtung neuer, nachhaltiger Gebäude geht. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderungen nicht ausschließlich auf die Finanzierung der Baumaßnahmen beschränkt blieben, sondern auch die Kosten für Materialien, Planung, Baubegleitung und die fachgerechte Umsetzung durch Eigenleistungen umfassen. Die KfW-Förderung wurde 2023 deutlich erweitert und neu strukturiert, insbesondere hinsichtlich des Neubaus und der Sanierung. So wurde das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ab dem 1. März 2023 eingeführt, das den bisherigen Ansatz der KfW-Förderung für Neubauten ablöste. Stattdessen setzt es auf zinsgünstige Kredite statt auf Tilgungszuschüsse, um eine bessere Finanzierbarkeit für Bauherren zu sichern. Zudem wurde die Förderung in zwei Varianten unterteilt: zum einen das Programm Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) und zum anderen das Programm Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q). Diese Neuausrichtung zeigt deutlich, dass die Förderung ab 2023 stärker auf das Thema Nachhaltigkeit und die Minimierung der Treibhausgasemissionen ausgerichtet ist.

Neben Neubau-Förderungen wurde 2023 auch die Sanierungs-Förderung deutlich erweitert. Besonders hervorzuheben ist hier die Aufnahme der Materialkosten bei Eigenleistungen in die förderfähigen Ausgaben. Wer beispielsweise selbst Dämmmaterialien kauft und verlegt, kann künftig bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für diese Materialkosten erstattet bekommen. Dieser Schritt wurde als wichtiger Meilenstein gewertet, da er den Eigenanteil für Bauherren und Sanierer senkt. Allerdings setzt dies voraus, dass die fachgerechte Durchführung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten oder ein zertifiziertes Fachunternehmen bestätigt wird. Zudem wurde die Förderung für die Baubegleitung und die Fachplanung verbessert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können bis zu 5.000 Euro förderfähig sein, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 20.000 Euro insgesamt. Die Beteiligung an den Kosten beträgt dabei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Zusätzlich zu diesen Neuerungen blieben auch die bestehenden Förderprogramme für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Fensteraustausch oder Fassadendämmung weiterhin gültig. Diese wurden überwiegend über das BAFA fortgeführt, obwohl ab 1. Januar 2024 die Zuständigkeit für die Heizungsförderung ebenfalls an die KfW überging. Dieses Verschieben der Zuständigkeiten ist ein Zeichen dafür, dass die KfW künftig als zentraler Ansprechpartner für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik agiert. Auch die Kombination aus Zuschüssen und Krediten wurde weiterhin angeboten, wobei Bauherren die Möglichkeit hatten, einen zusätzlichen Zinszuschuss über die KfW zu erhalten, um die Finanzierung zu sichern.

Ein besonderes Augenmerk wurde 2023 auch auf die Qualitätszertifizierung von Gebäuden gelegt. Das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Siegelgeber und von akkreditierten Stellen als Vergabestellen genutzt wird, wurde weiterentwickelt. Es dient der Nachweise, dass ein Gebäude über das gesamte Gebäudeleben hinweg eine geringe Treibhausgasbilanz aufweist und auf nachhaltigen Baustoffen und Baupraktiken basiert. Besonders auffällig ist, dass die Förderung für das sogenannte „Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG“ (KFWG-Q) erst ab dem Vorliegen dieses Gütesiegels gewährt wird. Damit setzt die Förderung ab 2023 verstärkt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsbilanz des Gebäudes, die über reine Energieeffizienz hinausgeht.

Insgesamt war das Jahr 2023 ein Jahr der Umgestaltung und Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Bereich Bau und Sanierung. Die Neuausrichtung der KfW-Förderung, die Einführung neuer Förderkriterien und die Erweiterung der förderfähigen Ausgaben durch die Aufnahme von Materialkosten bei Eigenleistungen sind deutliche Hinweise darauf, dass der Staat verstärkt auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Gestaltung des Gebäudebestands setzt. Besonders eindrücklich ist dabei die Tatsache, dass die Förderung in Zukunft stärker auf die Lebenszyklusbilanz von Gebäuden ausgerichtet ist, was durch das QNG-Siegel und die Erweiterung der Kriterien für die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus deutlich wird.

Neues Förderprogramm: Klimafreundlicher Neubau ab März 2023

Das Jahr 2023 brachte eine Neuausrichtung der staatlichen Förderung für den Neubau von Wohngebäuden mit sich. Ab dem 1. März 2023 wurde das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt, das die bisherige KfW-Förderung für Neubauten ablöste. Dieses Programm wurde als Antwort auf die dringende Notwendigkeit ergriffen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu forcieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte dieses Programm als zentralen Baustein der Klimaschutz- und Energiepolitik bereit. Im Gegensatz zu früheren Förderkonzepten, die auf Tilgungszuschüssen und Zinsbindung basierten, setzt das KFN-Programm auf zinsgünstige Kredite. Damit wird sichergestellt, dass Bauherren eine sichere Finanzierung für ihre Bauvorhaben erhalten, ohne dass sie auf die Anschaffung von Eigenkapital oder die Abhängigkeit von Zulagen angewiesen sind. Der Kreditantrag ist grundsätzlich vor Beginn des Bauprojekts zu stellen, um die Beantragung zu sichern und die Rückabwicklung der Förderung zu ermöglichen.

Das KFN-Programm gliedert sich in zwei Hauptvarianten: zum einen das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude“ (KFWG) und zum anderen das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ (KFWG-Q). Beide Variante zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und gleichzeitig die Umweltbelastung durch den Bauprozess zu senken. Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung für das sogenannte KFWG-Q ausschließlich über das Gütesiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erteilt wird. Dieses Gütesiegel, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Siegelgeber und von akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen genutzt wird, sichert nachweislich die umweltfreundliche und nachhaltige Bauweise ab. Es setzt Maßstäbe für die Qualität von Gebäuden, die über die reine Energieeffizienz hinausgehen und beispielsweise auch auf den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen über das gesamte Lebensalter des Gebäudes und die Verbesserung der Innenraumqualität achten.

Die Neuausrichtung der Förderung spiegelt sich auch in der Erhöhung der Anforderungen an die Energieeffizienz wider. So werden ab 2023 verstärkt die Treibhausgasemissionen über das gesamte Lebensalter des Gebäudes berücksichtigt, was eine umfassendere Betrachtung der ökologischen Bilanz erfordert. Auch die Mindestanforderungen an die Leistung von Wärmepumpen und die zulässigen Feinstaubwerte bei Biomasseanlagen wurden verschärft. Diese Verschärfungen gelten ab 2023 und zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden insgesamt zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu senken. Besonders wichtig ist zudem, dass die Förderung für den Neubau ab 2023 auf ein umfassenderes Konzept setzt, das neben der Energieeffizienz auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. So wird beispielsweise die Förderung für barrierefreie Umbaumaßnahmen im Jahr 2024 um 150 Millionen Euro erweitert, wobei die Förderung für die Errichtung von barrierefreien Wohnräumen bis zu 6.250 Euro je Wohneinheit umfasst. Dies zeigt, dass die Förderung nicht allein auf die Energieeffizienz beschränkt ist, sondern auch auf die Barrierefreiheit und den barrierefreien Wohnungsbau ausgerichtet ist.

Zusätzlich zu diesen Neuerungen blieb die Förderung für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand bestehen. So wurde beispielsweise das Programm zur fördernden Unterstützung der Erneuerung von Heizungen über das BAFA weitergeführt, wobei ab 2024 auch die Zuständigkeit für diese Förderung an die KfW überging. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass die KfW künftig als zentraler Ansprechpartner für Förderungen im Bereich Sanierung und Neubau agieren soll. Die Kombination aus Krediten und Zuschüssen ermöglicht es Bauherren zudem, die Finanzierung ihrer Baumaßnahmen flexibel aufzuteilen. Besonders hervorzuheben ist hier die Möglichkeit, bei Bedarf über die Hausbank einen zusätzlichen Zinszuschuss über bis zu 120.000 Euro zu beantragen, um die Gesamtkosten zu decken.

Die Einführung des KFN-Programms ab März 2023 war somit ein Meilenstein für die Förderung von Neubauten in Deutschland. Durch die Erweiterung der Förderkriterien, die Einführung neuer Kriterien zur Nachhaltigkeit und die Erhöhung der Anforderungen an die Energieeffizienz wurde sichergestellt, dass die Bauwirtschaft und die Hauseigentümer zukunftsfähig und umweltverträglich wirtschaften können. Die Neuausrichtung der KfW-Förderung zeigt deutlich, dass der Staat die Verantwortung für den Ausbau einer nachhaltigen Baupolitik übernimmt und die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, um die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen.

Förderung von Eigenleistungen: Was gilt ab 2023?

2023 brachte eine der umfangreichsten Änderungen in der Förderrichtlinie für die Sanierung von Gebäuden: die umfassende Aufnahme der Kosten für Materialien bei Eigenleistungen in die förderfähigen Ausgaben. Bisher war es so, dass Eigenheinbesitzer bei der Sanierung auf ihre eigenen Kräfte setzen konnten, aber die dafür notwendigen Materialien nicht förderfähig waren, wenn sie selbst eingesetzt wurden. Diese Regelung wurde 2023 überarbeitet und ist nunmehr ein zentrales Element der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach dieser Neuerung können Bauherren und Sanierer bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Materialien, die direkt mit der energetischen Sanierung verbunden sind, als Zuschuss erhalten, sofern die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wird. Diese Änderung gilt insbesondere für die Sanierung der Gebäudehülle, also beispielsweise für Dämmstoffe, Fenster, Türen, Dachdeckungen und Abdichtungsmaterialien.

Die Neuregelung ist besonders für jene von Bedeutung, die aufgrund von Engpässen in der Handwerkerbranche oder wegen der hohen Kosten für die Inanspruchnahme von Fachbetrieben auf Eigenleistungen setzen. Mit dieser Änderung wird die finanzielle Belastung für Hauseigentümer deutlich gemindert. Allerdings setzt die Förderung bestimmte Voraussetzungen voraus. Erstens muss die fachgerechte Durchführung der Maßnahme durch eine qualifizierte Person bestätigt werden. Dazu zählen entweder ein Energieeffizienz-Experte oder ein zertifiziertes Fachunternehmen, das die fachgerechte Verlegung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigt. Zweitens müssen die Kosten für die Materialien ausdrücklich mit der Sanierungsmaßnahme verknüpft sein. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kosten für Dämmstoffe, die für eine Dachdämmung verwendet werden, förderfähig sind, wenn die Maßnahme nachgewiesen wird. Eine Anschaffung von Materialien, die nicht direkt mit der Maßnahme verbunden sind, bleibt dagegen außer Ansatz.

Die Förderung setzt zudem eine sorgfältige Dokumentation voraus. Die Rechnungen müssen nachweislich die Bezeichnung des Materials, die Menge, den Preis und die Verwendung für die jeweilige Maßnahme enthalten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Gesamtkosten der Sanierung nachgewiesen werden können. Die KfW oder das BAFA überprüfen die Unterlagen, um die Beantragung zu sichern. Besonders wichtig ist zudem, dass die Förderung nur für die tatsächlichen Materialkosten gewährt wird, nicht jedoch für die Kosten der Arbeitsleistung, die im Rahmen der Eigenleistung erbracht wird. Das bedeutet, dass die Förderung lediglich die reinen Materialkosten deckt, die Kosten für die Handwerkerleistung hingegen nicht förderfähig sind. Diese Regelung ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für die Anschaffung von Baumaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kombination der Eigenleistungsförderung mit anderen Fördervorhaben. So kann beispielsweise eine Maßnahme wie die Fassadendämmung, die über Eigenleistung durchgeführt wird, mit der Förderung für die Baubegleitung und die Fachplanung kombiniert werden. Laut den Angaben aus den Quellen können für die Baubegleitung und Fachplanung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Obergrenze dabei 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser insgesamt 20.000 Euro. Diese Regelung erleichtert es Bauherren, auch die Planungs- und Überwachungsleistungen für die Sanierung zu finanzieren, ohne dass die Eigenleistung allein ausreicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderung im Jahr 2023 die Förderung von Eigenleistungen deutlich erweitert und damit die Beteiligung von Hauseigentümern an der Sanierung erleichtert hat. Besonders die Aufnahme der Materialkosten in die förderfähigen Ausgaben ist ein Meilenstein, da sie die finanziellen Hürden senkt und gleichzeitig die Eigenverantwortung stärkt. Die Kombination aus fachgerechter Durchführung, Nachweispflicht und Kombinierbarkeit mit anderen Fördervorhaben sorgt zudem dafür, dass die Förderung insgesamt umfassend und praxisnah ist.

Förderung für Sanierungsmaßnahmen: Neue Regelungen und Antragsvoraussetzungen

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand blieb 2023 weiterhin ein Schwerpunkt der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG). Die Neuausrichtung der Förderrichtlinien brachte eine Reihe von Änderungen mit sich, die sowohl für Einzelmietnehmer als auch für Bauherren von Bedeutung waren. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die Förderung für Einzelmaßnahmen weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft, wobei ab 1. Januar 2024 die Zuständigkeit für die Heizungsförderung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) überging. Dieses Verschieben der Zuständigkeiten zeigt, dass die KfW künftig als zentraler Anbieter für die Förderung von Gebäudesanierungen agieren wird. Die Förderung für Maßnahmen wie Heizungstausch, Fensteraustausch, Dachdämmung oder Fassadensanierung blieb bestehen und wurde zudem überarbeitet.

Ein zentrales Merkmal der neuen Regelungen ist die Aufnahme der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung in die förderfähigen Ausgaben. Ab 2023 können Bauherren für diese Leistungen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Diese Förderung ist jedoch je nach Bauart begrenzt: Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Obergrenze 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser insgesamt 20.000 Euro. Diese Regelung erleichtert es, auch die Planungs- und Überwachungsleistungen für die Sanierung zu finanzieren, ohne dass der Eigenanteil übermäßig anwächst. Zudem ist es möglich, dass Bauherren sowohl die Eigenleistung als auch die Fachplanung förderfähig machen, was die Gesamtfinanzierung deutlich entlastet.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung der sogenannten „Komplettsanierung“ über das Programm Wohngebäude-Kredit 261 der KfW. Dieser Kredit ist auch beim Kauf eines Effizienzhauses oder bei der Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen nutzbar. Für die Förderung gel gel gelten dabei die jeweiligen Kriterien der Effizienzhausstufen. Je höher die erreichte Effizienzhausstufe ist, desto höher fallen die Zuschläge aus. So wird beispielsweise bei einer Erneuerung des gesamten Hauses, die zu einer Effizienzhausstufe führt, die Förderung deutlich höher angesetzt. Diese Regelung sichert zu, dass Sanierungen, die langfristig einen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen bringen, auch finanziell gefördert werden.

Zusätzlich zu diesen Änderungen blieb auch die Möglichkeit der Steuerminderung über drei Jahre erhalten. Ab 2025 können Bauherren bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über eine Steuerminderung abbüßen, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Gebäude. Diese Regelung ist insbesondere für große Sanierungen von Bedeutung, da sie eine zusätzliche finanzielle Entlastung bietet und die Gesamtkosten senkt.

Die Antragsstellung erfolgt wie gewohnt über die Hausbank, wobei der Antrag bei der KfW zu stellen ist. Für Bauherren, die eine umfassende Sanierung vornehmen, ist es zudem ratsam, auf die Kombination von Zuschüssen und Krediten zu achten, um die Finanzierung optimal zu gestalten. Die KfW bietet zudem die Möglichkeit, über die Hausbank zusätzliche Zinszuschläge in Höhe von bis zu 120.000 Euro zu beantragen, um die Gesamtkosten zu decken.

Förderung für barrierefreien Umbau und Nachhaltigkeit

Neben der Sanierungs- und Neubau-Förderung wurde 2023 auch verstärkt auf den barrierefreien Umbau und die Nachhaltigkeit im Gebäudebereich geachtet. Besonders hervorzuheben ist die Förderung für den barrierefreien Umbau, die ab 2024 um 150 Millionen Euro erweitert wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Lebensqualität von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu sichern und gleichzeitig die soziale Integration im Wohnumfeld zu fördern. Für den Umbau von Wohnungen und Einfamilienhäusern auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ werden bis zu 6.250 Euro Förderung gewährt. Dieser Betrag deckt beispielsweise die Kosten für die Errichtung von Treppenliftanlagen, die Umgestaltung von Bädern oder die Erhöhung von Türschwellen ab.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung wurde auch die Förderung für die Errichtung eines nachhaltigen Gebäudes mit dem Gütesiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) weiterentwickelt. Dieses Gütesiegel, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Siegelgeber und von akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen genutzt wird, sichert die umweltfreundliche und nachhaltige Bauweise ab. Besonders wichtig ist dabei, dass der Ausbau des Gebäudes über das gesamte Gebäudeleben hinweg berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass neben der Energieeffizienz auch der Einsatz von umweltfreundlichen Baustoffen, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Innenraumqualität in das Bewertungssystem einfließen. Die Förderung für das Programm Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q) ist somit eng mit der Einhaltung dieser Kriterien verknüpft.

Darüber hinaus wurde auch die Förderung für die Erneuerung von Heizungen und die Errichtung von Heizungsanlagen über das BAFA weitergeführt. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die Anforderungen an die Geräuschentwicklung und an die Emission von Feinstaub bei Biomasseanlagen verschärft wurden. Diese Änderungen gel gel gelten ab 2023 und zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Heizungsanlagen zu senken. Zudem wurde die Förderung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern durch mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern, ergänzt.

Fazit

Die Förderungen für Bau und Sanierung im Jahr 2023 brachten eine umfassende Neuausrichtung der Förderrichtlinien mit sich. Die Einführung des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ab März 2023 war ein Meilenstein, da es auf zinsgünstige Kredite setzt, statt auf Tilgungszuschüsse. Zudem wurde die Förderung für Eigenleistungen erweitert, indem bis zu 20 Prozent der Materialkosten förderfähig gemacht wurden, sofern eine fachgerechte Durchführung durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen bestätigt wurde. Auch die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung wurde ausgeweitet, wobei die Obergrenze für Ein- und Zweifamilienhäuser bei 5.000 Euro lag. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Förderung für barrierefreie Umbaumaßnahmen, die ab 2024 um 150 Millionen Euro erweitert wurde. Zudem wurde das Gütesiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) weiterentwickelt, das als Nachweis für eine umweltfreundliche Bauweise dient. Diese Maßnahmen zeigen, dass der Staat darauf abzielt, sowohl die Energieeffizienz als auch die soziale und ökologische Verantwortung im Gebäudesektor zu stärken.

Quellen

  1. Bauwelt - KfW-Förderung
  2. Around Home - Förderungen für energieeffizientes Wohnen
  3. nBau - Sanierungsfoerderung des Bundes
  4. Ruhr24 - Zuschüsse für Hausbau und Sanierung 2025
  5. Schwäbisch Hall - KfW-Förderungen fürs Bauen und Sanieren

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