Förderungen für Dachsanierungen 2024: Neue Vorgaben, Zuschüsse und Kombinationsmöglichkeiten

Die Sanierung des Daches ist nicht nur aus ästhetischen Gründen wichtig, sondern vor allem aus energetischen. In Deutschland ist die Dachdämmung ein entscheidender Faktor zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Um den Einzelhaushalten, aber auch den Eigentümern von Mehrfamilienhäusern die Umsetzung solcher Sanierungen zu erleichtern, bieten staatliche und regionale Förderprogramme finanzielle Unterstützung. Doch die Voraussetzungen und die Antragstellung haben sich in den letzten Jahren stark verändert – insbesondere seit 2024. In diesem Artikel werden die aktuellen Fördermöglichkeiten, die zugehörigen Voraussetzungen, die Antragsabläufe sowie die regionalen Zuschussangebote detailliert vorgestellt. Ziel ist es, Interessierten eine klare und praxisnahe Übersicht zu geben, um die bestmögliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Was ist neu bei der Förderung für Dachsanierungen ab 2024?

Seit Beginn des Jahres 2024 gelten neue Vorgaben bei der Beantragung staatlicher Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Zusammenarbeit mit Handwerkerangeboten und die Antragsstellung selbst.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass Förderanträge für Einzelmaßnahmen erst gestellt werden dürfen, wenn ein unterschriebenes Handwerkerangebot vorliegt. Dies gilt allerdings nicht für KfW-Förderanträge, außer für den Bereich BEG EM Wärmeerzeugung. In diesen Fällen muss der Auftrag aufschiebende oder auflösende Bedingungen enthalten, d. h., er ist an die Zusage der Förderung geknüpft.

Außerdem muss die Sanierungsmaßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist von 36 Monaten umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Planung und die Durchführung enger zusammenhängen müssen, was bei komplexeren Dachsanierungen eine Herausforderung darstellen kann.

Ein weiterer Neuerungspunkt ist die Voraussetzung, dass Förderungen nur dann gewährt werden, wenn gleichzeitig eine Dachdämmung installiert wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kleine Ausbesserung oder um eine umfassende Dachsanierung handelt. Ohne Dämmung wird keine staatliche Förderung gezahlt.

Wie funktioniert die Antragstellung bei BAFA und KfW?

Die Beantragung von Förderungen für Dachsanierungen erfolgt über zwei zentrale staatliche Institutionen: das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Der Ablauf und die Dokumente, die benötigt werden, unterscheiden sich jedoch.

BAFA-Förderung: Technische Projektbeschreibung (TPB) als Schlüsseldokument

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist es erforderlich, dass eine technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater erstellt wird. Dieser Energieberater muss in der dena-Expertenliste geführt sein. Nur mit der TPB-ID-Nummer, die vom BAFA vergeben wird, ist die Antragstellung über das Online-Portal möglich.

Die TPB dient dazu, die energetischen Verbesserungen des Daches nachzuweisen. Der Energieberater analysiert die aktuelle Dämmqualität, plant die Sanierungsmaßnahme und berechnet den Einsparpotenzial. Diese Dokumentation ist für den Antrag unerlässlich, da der BAFA nur projektierte Energieeinsparungen vergütet.

KfW-Förderung: Kredite statt Zuschüsse

Im Gegensatz zum BAFA bietet die KfW primär Kredite an. Diese Kredite sind oft mit Zinsvergünstigungen oder Tilgungszuschüssen verbunden, wodurch sie den finanziellen Druck verringern können. Ein Beispiel ist das Programm 358/359, das individuelle Sanierungsmaßnahmen wie Dachdämmungen oder Dacheindeckungen fördert.

Bei der KfW 261 handelt es sich um einen Kredit für Gesamtsanierungen zum KfW-Effizienzhaus-Standard, der bis zu 45 % der Investitionskosten abdecken kann. Es ist wichtig zu wissen, dass das Zuschussprogramm KfW 461 mittlerweile eingestellt wurde. Dieser Punkt wurde in mehreren Quellen bestätigt, darunter in Quelle [2], was die Zuverlässigkeit dieser Information erhöht.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die förderfähigen Maßnahmen hängen stark davon ab, ob es sich um eine Einzelmaßnahme oder eine Gesamtsanierung handelt. Eine Übersicht der wichtigsten Optionen ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Förderprogramm Art Förderfähige Maßnahmen Maximale Förderung
BAFA BEG EM Zuschuss Dachdämmung (Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung) 15 % der Investitionskosten, max. 4.500 €; 20 % mit iSFP-Bonus, max. 12.000 €
KfW 261 Kredit Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (inkl. Dachdämmung) bis zu 45 % der Investitionskosten, max. 67.500 €
KfW 358/359 Kredit Einzelmaßnahme zur Dachsanierung (z. B. Dachdämmung) bis zu 120.000 €, ggf. Zinsvergünstigung
KfW 461 Zuschuss Neubau oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus Wurde 2022 eingestellt

Wichtig ist, dass die Dämmung immer Teil der Sanierungsmaßnahme sein muss. Ohne Dämmung ist keine Förderung möglich. Dies gilt für alle Programme, die in den Quellen genannt werden.

Kostenbeispiele und Kombinationsmöglichkeiten

Die Kosten für eine Dachsanierung variieren stark je nach Art der Maßnahme, Materialwahl und Größe der Dachfläche. In der folgenden Tabelle sind einige Beispiele für Dachdämmungen zusammen mit den zugehörigen Förderungen aufgeführt:

Sanierungs-Maßnahme Kosten mit Einbau Programm Förderung (Einzelmaßnahme) Kosten abzüglich Förderung
Aufsparrendämmung (mit Neueindeckung) 150 – 250 € / m² BAFA BEG EM 15 % der Investitionskosten 127 – 212 € / m²
Zwischensparrendämmung 40 – 80 € / m² BAFA BEG EM 15 % der Investitionskosten 34 – 68 € / m²
Untersparrendämmung 30 – 60 € / m² BAFA BEG EM 15 % der Investitionskosten 25 – 51 € / m²

Diese Beispiele basieren auf Durchschnittswerten und können je nach regionaler Lage und Anbieter variieren. Eine Kombination aus BAFA-Zuschüssen und regionalen Förderungen kann jedoch die Kosten erheblich reduzieren.

Regionale Förderungen

Neben den staatlichen Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Zuschussmöglichkeiten, die sich oft mit den bundesweiten Förderungen kombinieren lassen. Ein Beispiel hierfür ist Hamburg, wo eine Dachdämmung im Rahmen des BAFA-Programms mit einer regionalen Förderung durch das Innovations- und Forschungszentrum Bauen (IFB) kombiniert werden kann. In diesem Fall liegt die Gesamtförderung bei bis zu 4.250 bis 4.850 € für eine beispielhafte Zwischensparrendämmung.

Ein weiteres Beispiel ist Bremen, wo die regionale Förderung durch das Bremo-Programm in Höhe von 6 € pro m² hinzugefügt werden kann. Insgesamt können dadurch bis zu 1.200 bis 1.800 € zusätzlich gefördert werden.

Ein unbestätigter Bericht in Quelle [3] erwähnt, dass in Berlin das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ nicht mehr verfügbar ist, während das „GründachPLUS“-Programm weiterhin genutzt werden kann. In der Region Hannover läuft das „Dach-Solar-Programm“ hingegen aus – Anträge können bis Ende September 2025 gestellt werden.

Kombination von Zuschüssen und Krediten

Ein weiterer Vorteil der aktuellen Förderlandschaft ist die Kombination von Zuschüssen und Krediten. So kann die KfW mit dem Programm 358/359 einen Ergänzungskredit anbieten, der auf den BAFA-Zuschuss aufbaut. Dieser Kredit ist bis zu 120.000 € hoch und kann unter bestimmten Voraussetzungen zinsvergünstigt sein.

Die Kombination von staatlicher und regionaler Förderung ist daher besonders vorteilhaft. Experten empfehlen, sich über mehrere Quellen zu informieren und die Förderkombinationen individuell zu prüfen, da sie sich je nach Region stark unterscheiden können.

Energieberatung: Der Schlüssel zur optimalen Förderung

Ein entscheidender Faktor bei der Beantragung von Förderungen ist die Energieberatung. Energie-Effizienz-Experten sind nicht nur für die Erstellung der TPB zuständig, sondern können auch alternative Fördermöglichkeiten aufzeigen und Anträge optimieren.

Die Antragstellung selbst kann zwar selbstständig erfolgen, doch viele Antragsteller entscheiden sich dafür, den gesamten Prozess an den Energieberater zu delegieren. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn mehrere Förderungen angestrebt werden oder wenn die Antragstellung aufgrund der regionalen Vielfalt komplex ist.

Ein weiterer Vorteil der Energieberatung ist, dass der Berater regionale Förderprogramme kennt und Kombinationsmöglichkeiten vorschlagen kann. In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass der Berater externe Partner beauftragt, die Antragsstellung professionell übernimmt, wofür eine Gebühr anfällt (in Quelle [3] mit 590 € genannt).

Fazit

Die Sanierung des Daches ist eine Investition in die Zukunft des Hauses – und zugleich eine sinnvolle Maßnahme zur Energieeinsparung und Klimaschutz. Durch die neuen Vorgaben ab 2024, insbesondere die Voraussetzung einer Dachdämmung, wird der Fokus stärker auf die Energieeffizienz gelegt.

Die Antragstellung ist zwar komplexer geworden, doch durch die Zusammenarbeit mit Energieberatern und die Kombination staatlicher und regionaler Förderungen können die Kosten erheblich reduziert werden. Es ist wichtig, dass sich Eigentümer frühzeitig informieren und die Förderkombinationen individuell prüfen, um maximale Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Obwohl sich die Förderlandschaft stetig verändert, bleiben die Grundprinzipien bestehen: Eine Dachdämmung ist Voraussetzung, ein unterschriebenes Handwerkerangebot ist bei Einzelmaßnahmen erforderlich und die Antragsstellung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann die Vorteile der Förderung optimal nutzen.

Quellen

  1. Energieheld – Förderung Dachsanierung
  2. Renewa – Förderung für Dacharbeiten
  3. Enter – Dachsanierung und Förderung

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