Geld vom Staat für Bauen und Renovieren 2023: Förderrichtlinien, Zuschüsse und Kredite im Überblick

Einleitung

Seit Beginn des Jahres 2023 hat der deutsche Staat verschiedene Förderrichtlinien und Unterstützungsmaßnahmen erweitert, um die energetische Sanierung, den Neubau und die Renovierung von Immobilien zu fördern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Energieeffizienz im Bestand zu steigern, den Handwerkermangel abzufedern und den Einstieg in die Eigentumswohnen für Familien mit kleinerem Einkommen zu erleichtern.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Zuschüssen, Krediten und Steuerminderungen an. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Unterstützung von Eigenleistungen, die in der Sanierung steigend an Bedeutung gewonnen hat. In diesem Artikel werden die aktuellsten Förderungsoptionen für 2023 detailliert vorgestellt, wobei ausschließlich auf die in den bereitgestellten Dokumenten genannten Fakten zurückgegriffen wird.

Energetische Sanierung: Förderrichtlinien der BEG 2023 und 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet seit 2023 erweiterte Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2023 wurde die Förderung für Gesamtsanierungen auf bis zu 45 Prozent erhöht, wobei zusätzlich eine Zinsvergünstigung von ca. 15 Prozent gewährt wird. Ein bedeutender Bonus ist der „Worst-Performing-Building-Bonus“, der für Gebäude gilt, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind. Dieser Bonus wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht, um die Sanierung besonders energieverbrauchsintensiver Immobilien zu unterstützen.

Ein weiterer Bonus ist der „Serielle Sanierung“-Bonus, der mit 15 Prozentpunkten verbunden ist. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn mehrere baugleiche Wohngebäude energetisch saniert werden. Voraussetzung ist jedoch die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Diese Maßnahme eignet sich besonders für Wohnblocks oder Wohnanlagen mit ähnlicher Baugestalt.

Eigenleistungen in der Sanierung: Neue BEG-Zuschüsse 2023

Seit Anfang 2023 können Hauseigentümer auch Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erhalten. Dies ist ein Schritt, um den Sanierungsstau und den Handwerkermangel abzufedern. Beispiele für durchführbare Eigenleistungen sind die Dämmung der Kellerdecke oder die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Die Förderung umfasst jedoch nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind. Ein Energie-Experte oder eine Fachunternehmerin muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Förderung.

Zusätzlich bietet der Staat bei Eigenleistungen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Diese Regelung ist ein Anreiz für Hauseigentümer, sich aktiv an der Sanierung ihrer Immobilie zu beteiligen.

KfW-Programme: Kredite und Zuschüsse für Bauen, Umbau und Sanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt weiterhin zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Baumaßnahmen bereit. Diese Finanzierungsform ist besonders attraktiv, da sie oft mit Tilgungszuschüssen oder günstigen Zinssätzen verbunden ist. Der Antrag auf KfW-Förderung wird traditionell über die Hausbank gestellt.

Wohngebäude-Kredit 261

Für Komplettsanierungen, die zu einer Effizienzhausstufe führen, ist der Wohngebäude-Kredit 261 verfügbar. Dieser Kredit kann auch bei der Erneuerung des gesamten Hauses genutzt werden, sofern die Sanierungsmaßnahmen zu einer Erneuerbaren-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse führen. Der Kredit ist außerdem nutzbar für den Kauf eines Effizienzhauses oder die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen. Bei der Anschaffung einer frisch sanierten Immobilie wird die energetische Sanierung gefördert, sofern die Kosten separat ausgewiesen sind.

Die Höhe der Förderung hängt von der erreichten Effizienzhausstufe ab: Je besser die Stufe, desto höher können die Zuschüsse oder Kredite ausfallen.

Aussetzung des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Aktuell gilt ein Antrags- und Zusagestopp für das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ der KfW. Dieses Programm ist bis auf Weiteres für neue Anträge nicht mehr verfügbar, und eingereichte Anträge werden nicht mehr bewilligt. Allerdings werden bereits genehmigte Zuschüsse weiterhin ausgezahlt.

Baukindergeld und Wohneigentumsförderung

Baukindergeld: Noch bis Ende 2023 beantragbar

Das Baukindergeld ist für Familien, die vor maximal sechs Monaten in ihre Immobilie eingezogen sind und deren Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben wurde, noch bis Ende 2023 beantragbar. Analog dazu gilt der Zeitraum auch für die Erteilung der Baugenehmigung oder den Beginn des Baus.

Wohneigentumsförderung ab 2023

Im Jahr 2023 startete das neue KfW-Programm 300, die Wohneigentumsförderung. Ziel ist es, Familien mit geringerem Einkommen den Weg ins Eigenheim zu ermöglichen. Förderungsberechtigt sind Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 60.000 Euro. Für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, darf das gesamte Jahreseinkommen um 10.000 Euro höher liegen. Der Höchstbetrag für einen möglichen Kredit beträgt 240.000 Euro pro Antrag.

Diese Förderung kann nur für den Erstkauf oder den Bau eines neuen Hauses mit Effizienzhaus Standard 40 genutzt werden. Bestandsimmobilien sind nicht förderfähig. Der Antrag für die Wohneigentumsförderung wird über die KfW gestellt, und es ist wichtig, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Zudem ist es nicht möglich, sowohl Baukindergeld als auch die Wohneigentumsförderung in Anspruch zu nehmen.

Steuerminderung und Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen

Neben den Zuschüssen und Krediten bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch eine Steuerminderung an. Diese reduziert die Steuerlast für Sanierungsmaßnahmen um bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro pro Gebäude.

Diese Option ist besonders für Hauseigentümer attraktiv, die keine Zuschüsse in bar erhalten möchten, sondern lieber eine langfristige finanzielle Entlastung durch Steuerersparnisse. Allerdings ist diese Steuerminderung nicht kombinierbar mit anderen Zuschüssen oder Krediten, die bereits in Anspruch genommen wurden.

Förderrichtlinien für Gesamtsanierungen und Einzelmaßnahmen

Fördersätze für Einzelmaßnahmen

Bei Einzelmaßnahmen in der energetischen Sanierung gelten ab 2025 folgende Regelungen:

  • Die Neuerung von 2023 bleibt bestehen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert, sofern sie direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind.
  • Ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigen.
  • Für Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro.

Fördersätze für Gesamtsanierungen

Bei Gesamtsanierungen ist die Förderung in Höhe von 5 bis 45 Prozent möglich. Der „Worst-Performing-Building-Bonus“ ist ein zentraler Bestandteil dieser Förderung und hat sich im Jahr 2023 von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht. Dieser Bonus ist für Gebäude relevant, die in die Effizienzklasse H eingestuft sind.

Zusätzlich kann der „Serielle Sanierung“-Bonus von 15 Prozentpunkten in Anspruch genommen werden, sofern baugleiche Wohngebäude energetisch saniert werden. Voraussetzung ist die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Elementen wie Fassaden- und Dachelementen.

Antragstellung und Voraussetzungen

Die Beantragung der Förderungen hängt von der Art der Unterstützung ab:

  • KfW-Darlehen und Tilgungszuschüsse werden über die Hausbank beantragt und können idealerweise in Kombination mit der Baufinanzierung genutzt werden.
  • Direktzuschüsse werden online im KfW-Zuschussportal beantragt.
  • Förderungen der Bundesländer oder Gemeinden werden gemäß den jeweiligen Vorgaben der zuständigen Stellen gestellt.

Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass alle Voraussetzungen der jeweiligen Förderung erfüllt werden. Dies umfasst unter anderem die fachgerechte Ausführung der Sanierungsmaßnahmen, die Bestätigung durch Energie-Experten oder Fachunternehmer, sowie die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben.

Fazit

Die Förderrichtlinien für Bauen und Renovieren im Jahr 2023 bieten eine breite Palette an Möglichkeiten für Hauseigentümer, Bauherren und Sanierer. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW-Programme können Zuschüsse, Kredite und Steuerminderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, den Neubau oder die Renovierung von Immobilien in Anspruch genommen werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Unterstützung von Eigenleistungen in der Sanierung, die seit 2023 wieder erlaubt und gefördert wird. Dies ist ein großer Schritt, um den Handwerkermangel und den Sanierungsstau abzufedern. Zudem bieten Programme wie die Wohneigentumsförderung und das Baukindergeld weitere finanzielle Unterstützung für Familien, die in das Eigenheim wechseln möchten.

Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es jedoch entscheidend, sich über die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen zu informieren und ggf. fachliche Unterstützung durch Energie-Experten oder Fachunternehmer in Anspruch zu nehmen. Nur so können die maximalen Förderbeträge in Anspruch genommen werden, und die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden.

Quellen

  1. Energieeffizientes Wohnen: Förderrichtlinien
  2. Sanieren in Eigenleistung: Neue BEG-Zuschüsse 2023
  3. Baukindergeld und Wohneigentumsförderung
  4. Förderungen beim Hauskauf

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