Einleitung
Die Sanierung von Gebäuden spielt eine zentrale Rolle in der Schaffung energieeffizienter und barrierefreier Wohnungen. In Salzburg bietet der Freistaat sowie der Bundesstaat Österreich eine Vielzahl an Förderungen an, die Haushalte und Unternehmen dabei unterstützen können, ihre Immobilien zu sanieren. Diese Förderungen zielen darauf ab, die Wohnqualität zu verbessern, Energieverbrauch und CO₂-Emissionen zu reduzieren sowie barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. In diesem Artikel werden die aktuell verfügbaren Sanierungsförderungen in Salzburg näher betrachtet. Besondere Aufmerksamkeit wird den geförderten Maßnahmen, den Fristen, der Höhe der Unterstützung sowie dem Antragsverfahren gewidmet. Ziel ist es, eine umfassende und praxisnahe Übersicht zu geben, die Hauseigentümer, Mieter und Handwerker bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen leitet.
Aktuelle Förderprogramme und Fristen
Die Sanierungsförderungen in Salzburg befinden sich derzeit in einer Übergangsphase, weshalb es wichtig ist, sich über aktuelle Fristen und Regelungen zu informieren, um keine Chancen zu verpassen. Die Sanierungsförderungen werden im Rahmen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes (S-WFG 2015) und des neu eingeführten S-WFG 2025 verwaltet.
Fristen für Antragstellungen nach dem S-WFG 2015
Anträge nach dem S-WFG 2015 müssen bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen und im Online-Assistenten hochgeladen sein. Danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Besondere Ausnahmen gelten für:
- Personen, die vor dem 22. August eine Auftragsvergabe für Sanierungsarbeiten erteilt haben.
- Die Bearbeitung solcher Anträge ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres möglich.
Fristen für Antragstellungen nach dem S-WFG 2025
Antragstellungen nach dem S-WFG 2025 sind derzeit noch nicht vollständig möglich. Die Reform trat am 1. Jänner 2025 in Kraft und ermöglicht die Gewährung von Förderungen sowohl als Einmalzuschuss als auch als zinsloser Annuitätenzuschuss. Für die Antragstellung gilt:
- Anträge nach dem S-WFG 2025 sind ab dem 1. Februar 2025 schrittweise über den Online-Assistenten möglich.
- Energetische Maßnahmen können vorübergehend noch nicht beantragt werden.
Geförderte Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierungsförderungen in Salzburg unterstützen verschiedene Arten von Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnqualität, Energieeffizienz und Barrierefreiheit beitragen. Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen und deren Förderhöhen beschrieben:
Thermische Sanierungen
Thermische Sanierungen beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Dazu gehören:
- Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerböden und Decken.
- Austausch von Fenstern und Türen.
- Außenliegende Verschattungssysteme, die den Kühlbedarf im Sommer reduzieren.
Für thermische Sanierungen beträgt der Zuschuss 20 % der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf die tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt.
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen
Zu den Wärmebereitstellungsanlagen gehören z. B. Heizungsanlagen, die in eine energieeffizientere Variante umgerüstet werden. Solche Maßnahmen sowie thermische Solaranlagen werden mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten gefördert. Bei Wohnanlagen mit mehr als 8 Wohnungen beträgt die Förderquote ebenfalls 25 %.
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
Maßnahmen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören:
- Installation von Personenaufzügen in Gebäuden mit mindestens drei Geschossen.
- Anpassungen wie Duschen mit barrierefreier Gestaltung, Rampen oder größere Türen.
Diese Maßnahmen werden mit 25 % der tatsächlichen Kosten gefördert. Dabei ist wichtig zu beachten, dass das zu sanierende Objekt der Hauptwohnsitz der Antragsteller sein muss. Ausnahme: Wohnheime.
Sanierungsbonus durch das Klimaschutzministerium
Neben den regulären Förderungen durch das Land Salzburg und den Bund bietet das Klimaschutzministerium einen Sanierungsbonus an, der bis zu 42.000 Euro beträgt. Dieser Bonus unterstützt Sanierungsvorhaben unabhängig von der Art der Maßnahme.
Handwerkerbonus
Ein weiteres Angebot ist der Handwerkerbonus, der für den Heizungstausch in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern gilt. Hierbei werden 20 % der Arbeitsleistung der Handwerker gefördert, wobei pro Person und Wohneinheit mindestens 50 Euro und maximal 1.500 Euro gezahlt werden. Diese Förderung ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen auf Bundesebene.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Die Antragstellung für Sanierungsförderungen erfolgt über den Online-Assistenten auf der Website des Landes Salzburg. Dabei müssen alle erforderlichen Dokumente hochgeladen werden, darunter:
- Planungsenergieausweis mit Prüfsignatur (bei energetischen Maßnahmen).
- Erfassung der Maßnahmen in der ZEUS-Datenbank (für energetische Sanierungen).
- Baugenehmigungen oder Bestätigungen, dass die Maßnahmen durchgeführt wurden.
Wichtige Voraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
- Förderfähige Gebäude müssen älter als 15 Jahre sein.
- Für gewerbliche Gebäude gilt: Sie müssen überwiegend betrieblich genutzt werden.
- Für private Gebäude gilt: Sie müssen der Hauptwohnsitz sein (Ausnahme: Wohnheime).
Wichtige Fristen
- Anträge nach dem S-WFG 2015: 30. Juni 2025.
- Anträge nach dem S-WFG 2025: Schrittweise Öffnung ab 1. Februar 2025, jedoch noch keine Antragstellung für energetische Maßnahmen möglich.
Reform der Salzburger Wohnbauförderung
Mit 1. Jänner 2025 trat eine Reform der Salzburger Wohnbauförderung in Kraft. Diese Reform bietet zwei Arten der Unterstützung:
- Einmalzuschuss: Einmalige, nicht rückzahlbare Zahlungen.
- Annuitätenzuschuss: Zinslose, rückzahlbare Zahlungen, die in Raten getilgt werden.
Die Reform zielt darauf ab, rasch leistbaren Wohnraum zu schaffen und die Energieeffizienz der Immobilien zu verbessern.
Zielgruppen der Sanierungsförderungen
Die Sanierungsförderungen in Salzburg richten sich an verschiedene Nutzergruppen:
Privatpersonen
- Gebäudeeigentümer und Bauberechtigte.
- Wohnungseigentümer in Reihenhäusern, bei Zustimmung der anderen Parteien.
- Miteigentümer, Mieter und Nutzungsberechtigte können ebenfalls förderfähige Maßnahmen beantragen.
Für Privatpersonen gilt:
- Das zu sanierende Objekt muss der Hauptwohnsitz sein (mit Ausnahme von Wohnheimen).
- Förderungen für Mietkauf: Das Objekt muss der Hauptwohnsitz des Förderungswerbers sein.
Unternehmen
- Gewerbliche Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, können gefördert werden.
- Antragstellende Unternehmen müssen die Sanierungsmaßnahmen auf betrieblich genutzte Gebäude beschränken.
- Förderfähige Maßnahmen sind:
- Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerböden.
- Austausch von Fenstern und Türen.
- Installation von Außenverschattungssystemen.
Nicht förderfähig sind:
- Innentüren.
- Innenausbauten.
- Dachgeschoßausbauten ohne relevante Sanierung.
- Heizungsinstallationen.
- Dämmungen in privat genutzten Gebäudeteilen.
Höhe der Förderungen
Die Höhe der Förderungen variiert je nach Art der Sanierungsmaßnahme und der Art des Nutzers (Privatpersonen oder Unternehmen). Im Folgenden werden die wichtigsten Förderquoten aufgeführt:
Für Privatpersonen
- Thermische Sanierungen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen: 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
- Alten- und behindertengerechte Maßnahmen: 25 % der tatsächlichen Kosten.
- Sanierungsbonus: bis zu 42.000 Euro.
- Handwerkerbonus: 20 % der Arbeitsleistung, mindestens 50 Euro, maximal 1.500 Euro.
Für Unternehmen
- Thermische Sanierungen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Obergrenze: 4,5 Millionen Euro pro Projekt.
- Durchschnittliche Förderquote: ca. 30 %.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Neben den Förderungen durch das Land Salzburg und den Bund bieten auch andere Organisationen Unterstützung an:
Wohnberatung Salzburg
Die Wohnberatung Salzburg bietet Beratung, Unterstützung bei der Antragstellung und weiterführende Informationen zu allen Fragen rund um die Sanierungsförderungen an. Ansprechpartner:
- Adresse: Bundesstraße 4, 5071 Wals
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +436628042-3000
Klimaschutzministerium
Das Klimaschutzministerium unterstützt Sanierungsvorhaben mit einem Sanierungsbonus, der bis zu 42.000 Euro umfasst. Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Website des Ministeriums.