Die Finanzierung von Bauvorhaben stellt für viele Eigentümer eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders bei energetischen Sanierungen oder dem energieeffizienten Neubau fallen hohe Investitionen an. Um diese Vorhaben zu unterstützen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Seit dem 01. Juli 2021 gelten neue Regelungen für die Programme 261 und 262, die unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst sind. Zudem wurde 2025 das Programm zur „Energetischen Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen. Dieser Artikel beleuchtet die Konditionen, Förderhöhen und Anwendungsbereiche dieser zentralen Förderinstrumente.
Die neuen KfW-Programme ab dem 01.07.2021: 261 und 262
Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Juli 2021 reformierte die KfW ihre Förderlandschaft. Die Programme „KfW energieeffizient Bauen 261“ und „KfW energieeffizient Sanieren 262“ traten die Nachfolge der früheren Programme an. Ziel dieser Förderung ist es, den Bau von Effizienzhäusern und die Sanierung bestehender Gebäude auf einen hohen energetischen Standard wirtschaftlich attraktiv zu gestalten.
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten, die oft mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden. Diese Zuschüsse mindern die Kreditsumme, die tatsächlich zurückgezahlt werden muss, erheblich. Je höher der energetische Standard, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus, was Eigentümer motivieren soll, ambitionierte Sanierungsziele zu verfolgen.
KfW Programm 261: Effizienzhaus und Neubau
Das Programm 261 richtet sich an Bauherren, Käufer von Immobilien und Eigentümer, die ein Gebäude sanieren oder errichten wollen. Der Fokus liegt auf dem Erreichen des Effizienzhaus-Standards. Die Konditionen sind im Vergleich zum normalen Marktzins deutlich verbilligt. Laut Quelle [4] liegt der Zinssatz für die ersten zehn Jahre der Zinsbindung um bis zu einem Prozentpunkt unter dem Marktzins für normale Baukredite.
Kreditbetrag und Tilgungszuschuss: Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Hinzu kommen Tilgungszuschüsse, die zwischen 15 % und 50 % des Kreditbetrags liegen können [1]. Die genaue Höhe des Kredits und des Zuschusses hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab: * Effizienzhaus 40 oder 55: Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit [1]. * Effizienzhaus 40 EE, 40 NH, 55 EE, 55 NH: Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit (Stand der Informationen aus den Quellen, wobei die genauen Stufen in den vorliegenden Texten nicht detailliert aufgeschlüsselt sind, aber die Obergrenze von 150.000 Euro explizit genannt wird) [1].
Neben dem Kredit für die Bau- oder Sanierungsmaßnahme selbst können zusätzliche Förderungen, beispielsweise für Baubegleitung, in Anspruch genommen werden [1].
KfW Programm 262: Einzelmaßnahmen
Während Programm 261 die Komplettsanierung oder den Neubau abdeckt, ist Programm 262 für energetische Einzelmaßnahmen konzipiert. Dies ermöglicht eine Fokussierung auf spezifische Bauteile oder Anlagen, die eine deutliche Energieeinsparung bewirken.
Für Einzelmaßnahmen steht ein Kredit bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung [1]. Auch hier sind Tilgungszuschüsse vorgesehen, die ebenfalls zwischen 15 % und 50 % des Kreditbetrags variieren [1]. Dieses Programm eignet sich beispielsweise für die Dämmung von Fassaden oder Dächern, den Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage, wenn keine Komplettsanierung angestrebt wird.
Kreditarten und Konditionen
Bei beiden Programmen können Antragsteller zwischen zwei Arten der Förderfinanzierung wählen: 1. Annuitätendarlehen: In den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) werden nur die Zinsen gezahlt. Danach folgen gleich hohe monatliche Raten (Annuitäten), die sowohl Zinsen als auch Tilgung enthalten. 2. Endfälliges Darlehen: Während der gesamten Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Der Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt.
Die Laufzeit und Zinsbindung beträgt in der Regel 4 bis 10 Jahre [1].
Zinsanpassungen sind im Laufe der Zeit möglich. So wurden die Konditionen für das Programm 261 im Dezember 2024 bzw. Anfang 2025 angepasst. Für ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren lag der effektive Jahreszins bei 2,88 % (Stand: Anfang Dezember, vorher 2,84 %) [5]. Auch bei kürzeren (4-10 Jahre) und längeren Laufzeiten (21-30 Jahre) stiegen die Zinsen geringfügig an [5].
Das Programm zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 432)
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2023, das den Bundeshaushalt betraf, war das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) gestoppt worden. Im Jahr 2025 wurde es jedoch wiederaufgenommen. Ziel des Programms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen [3].
Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie das begleitende Sanierungsmanagement. Gefördert werden Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure.
Förderhöhe: Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss. Die Höhe beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. In Haushaltsnotlagen der Kommunen kann der Zuschuss sogar auf bis zu 90 % erhöht werden [3]. Für das Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2026 – stehen jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung [3].
Anpassungen und Neuerungen: Mit der Wiederaufnahme des Programms wurden einige Anpassungen vorgenommen: * Erhöhter Fördersatz: Für finanzschwache Kommunen wurde ein Satz von 90 % eingeführt. * Integrierte Quartierskonzepte: Es gibt einen Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro pro Quartier. * Sanierungsmanagement: Die Förderzeitraum wurde auf bis zu fünf Jahre ohne erneute Antragstellung verlängert. Es müssen jährliche Zwischenberichte eingereicht werden. Der Förderhöchstbetrag für das Management wurde auf 400.000 Euro für fünf Jahre angehoben. Zudem wurde der Sachkostenanteil von 20 % auf bis zu 30 % erhöht [3].
Kommunen, die bis zum 15. November 2023 eine Zusage für ein Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, können unter neuen Bedingungen eine Verlängerung um maximal zwei Jahre beantragen [3].
Der Bundesbauministerin Verena Hubertz zufolge zielt das Programm nicht nur auf CO2-Reduktion, sondern berücksichtigt auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte. Gefördert werden können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün und der Einsatz digitaler Technologien [3].
Spezielle Programme und Förderkombinationen
Neben den großen Programmen 261, 262 und 432 gibt es weitere Angebote, die auf spezifische Zielgruppen oder Situationen zugeschnitten sind.
Das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308)
Am 3. September 2024 startete das Programm 308 „Jung kauft Alt“. Es richtet sich an einkommensschwächere junge Familien, die den Weg in den Wohneigentum erleichtern soll. Auch für den Erwerb und die Sanierung von Dreifamilienhäusern kann dieses Programm relevant sein, sofern diese an berechtigte Familien verkauft werden.
Berechtigung: * Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. * Kleines bis mittleres Einkommen: Maximal 90.000 Euro jährliches Haushaltseinkommen. Pro weiterem Kind erhöht sich das Limit um 10.000 Euro. * Voraussetzung: Die Familien besitzen bislang kein Wohneigentum.
Förderung: Gefördert wird der Erwerb und die Modernisierung von sanierungsbedürftigen Altbauten (Eigentumswohnungen oder Häuser). Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Förderung erfolgt als Darlehen mit verbilligtem Zins: * 1 Kind: Bis 100.000 Euro * 2 Kinder: Bis 125.000 Euro * Ab 3 Kinder: Bis 150.000 Euro
Bedingung: Gebäude der Energieklassen F, G oder H müssen innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den Standard Effizienzhaus 70 EE saniert werden [4].
Baubegleitung und Energieberatung
Die Qualität der Sanierung ist entscheidend für den Erfolg und die Förderfähigkeit. Daher wird die Baubegleitung durch einen Energieberater stark gefördert. * Die KfW übernimmt 50 % der Kosten, maximal 4.000 Euro. * Wird ein KfW-Kredit oder Zuschuss nicht vollständig ausgeschöpft, kann die Förderung für die Baubegleitung auf bis zu 90 % steigen (maximal 7.200 Euro) [4].
Eine Energieberatung vor der Sanierung ist ebenfalls förderfähig. Die Kosten werden teilweise erstattet, was den Einstieg in den Sanierungsprozess erleichtert [4].
Hinweise zur Antragstellung
Ein zentraler Aspekt bei allen KfW-Förderungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Fördermittel müssen zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Nachträgliche Bewilligungen sind in der Regel nicht möglich [4].
Der typische Weg zur Beantragung führt über die Hausbank: 1. Beratung: Kontakt mit einem Energieberater zur Erstellung eines Sanierungskonzepts. 2. Bankkontakt: Die Hausbank prüft die Bonität und bereitet die Unterlagen für die KfW vor. 3. Antragstellung: Einreichung von Sanierungskonzept, Kostenvoranschlag und Nachweisen der finanziellen Leistungsfähigkeit bei der KfW. 4. Umsetzung: Nach Bewilligung können die Maßnahmen beginnen. Eine Baubegleitung während der Ausführung ist empfehlenswert. 5. Abschluss: Nach Fertigstellung erfolgt die finale Abnahme durch den Energieberater und die Meldung der Ergebnisse an die KfW [4].
Fazit
Die KfW-Förderprogramme bieten umfangreiche Möglichkeiten, energetische Sanierungen und energieeffizientes Bauen wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Die seit dem 01. Juli 2021 geltenden Programme 261 und 262 bieten hohe Kreditsummen (bis zu 150.000 Euro für Effizienzhäuser bzw. 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen) sowie signifikante Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlungslast deutlich reduzieren. Die Zinsen liegen dabei oft deutlich unter Marktniveau.
Für städtische Quartiere bietet das 2025 wiederaufgenommene Programm 432 (Energetische Stadtsanierung) erhebliche Zuschüsse von bis zu 75 % (bzw. 90 % in Notlagen), um den klimagerechten Umbau voranzutreiben.
Zusätzliche Programme wie „Jung kauft Alt“ (308) richten sich speziell an junge Familien und erleichtern den Erwerb und die Sanierung von Bestandsimmobilien. Die Förderung von Energieberatung und Baubegleitung stellt sicher, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die hohen energetischen Standards erreicht werden.
Für Eigentümer ist es entscheidend, die Anträge vor Baubeginn zu stellen und die spezifischen Voraussetzungen der Programme (z. B. Energieeffizienzklasse, Einkommensgrenzen) zu prüfen. Durch die Kombination der verschiedenen Fördermöglichkeiten können Finanzierungslücken effektiv geschlossen und ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Quellen
- Neues KfW energieeffizient Bauen und Sanieren (261, 262) startet am 01.07.21
- KfW: günstigere Konditionen ab 01.07.21 bei BEG 261, 262
- KfW nimmt Förderung energetische Stadtsanierung wieder auf
- KfW-Förderung für Dreifamilienhäuser: Sanierungsmöglichkeiten und Finanzierung
- KfW ändert Zinsen für Förderkredite